Rechtsstreit: Polizist darf nicht für AfD-Fraktion arbeiten und klagt

Ein Thüringer Polizist würde gerne für die AfD-Landtagsfraktion arbeiten und beantragt Sonderurlaub. Das Thüringer Innenministerium sagt vor allem aus einem Grund Nein. Nun liegt der Fall bei Gericht.

Weil er keinen unbezahlten Sonderurlaub für seine Mitarbeit in der AfD-Landtagsfraktion erhält, klagt ein Polizist gegen das Thüringer Innenministerium. Das Ministerium habe die Entscheidung damit begründet, dass die Thüringer AfD inzwischen als erwiesen rechtsextremistisch eingestuft werde, teilte das Verwaltungsgericht Weimar mit. Der Mann wolle nun erreichen, dass ihm der Urlaub zunächst genehmigt werden muss, bis das Gericht eine grundsätzliche Entscheidung trifft. Zuvor hatte der MDR berichtet.

Laut MDR war dem Mann in den Jahren 2015 und 2019 Sonderurlaub für die Arbeit bei der AfD-Fraktion genehmigt worden. Im März 2021 stufte der Verfassungsschutz die Thüringer AfD vom Verdachtsfall zur „erwiesen rechtsextremistischen Bestrebung“ hoch.

Das Ministerium argumentiert laut Gericht, dass in der Bewertung der AfD eine Veränderung gegenüber früheren Legislaturperioden eingetreten sei. Es gebe keine dienstlichen oder öffentlichen Belange für den Urlaub.

Der Mann sehe hingegen den Gleichheitsgrundsatz und die bisher geübte Praxis verletzt, so das Gericht. Die Verwaltung habe sich neutral gegenüber Fraktionen zu verhalten. Zudem kritisiere der Polizist den Thüringer Verfassungsschutz. Ein Entscheidungstermin steht bisher nicht fest.