Der Innenausschuss des Landtags beschäftigt sich mit den tödlichen Polizeischüssen von Schwalmstadt. Es geht auch um die Frage, ob Ermittler bei der Information der Öffentlichkeit Fehler machen.
Nach den tödlichen Polizeischüssen in Schwalmstadt hat Innenminister Roman Poseck (CDU) den Informationsfluss vom Landeskriminalamt und der Staatsanwaltschaft Marburg an die Öffentlichkeit verteidigt. Da die Schüsse in der nordhessischen Stadt zu hören gewesen seien, sei eine rasche Pressemitteilung wichtig gewesen, um Sorgen und Ängsten entgegenzuwirken, sagte er im Innenausschuss des Landtages in Wiesbaden. Es liege in der Natur der Sache, dass solche ersten Angaben später im Zuge der Ermittlungen unter Umständen korrigiert werden müssten.
Eine 20-Jährige war am 24. Oktober im nordhessischen Schwalmstadt von Polizisten tödlich verletzt worden. Die Frau ohne festen Wohnsitz soll den Ermittlern zufolge im Hof der Polizeistation eine Waffe auf Polizeibeamte gerichtet haben, die einer scharfen Schusswaffe sehr ähnlich war.
Hat die Frau geschossen oder nicht?
In einer ersten Pressemitteilung hatten Landeskriminalamt und Staatsanwaltschaft Marburg am 24. Oktober wörtlich erklärt: „Nach bisherigen Erkenntnissen hat eine 20 Jahre alte polizeibekannte Frau eine Schusswaffe gezogen und auf die Polizeikräfte geschossen.“ Einen Tag später teilten die Behörden mit, dass es sich nicht um eine scharfe Waffe gehandelt habe. Ob die Frau tatsächlich Schüsse abgegeben habe, werde noch durch Sachverständige untersucht.
Anfang November wurde bekannt, dass es sich um eine Softairwaffe handelte. Solche Waffen verschießen kleine Kugeln, die oft aus Kunststoff bestehen und nicht lebensbedrohlich sind. Sie sehen scharfen Waffen zum Verwechseln ähnlich.
Die FDP-Landtagsfraktion hatte im Innenausschuss unter anderem die Frage an den Minister gerichtet, warum in der ersten Pressemitteilung von Schüssen auf die Polizisten die Rede gewesen sei, obwohl es dazu wohl keine gesicherten Erkenntnisse gegeben habe.