Entwurf für Verordnung: Landesbehörde soll Stichproben in Cannabis-Clubs nehmen

Das Land hat den Entwurf für eine Verordnung vorgelegt, die den Umgang mit Cannabis-Clubs regeln soll.

Das Land NRW will bei den geplanten Anbau-Vereinigungen für Cannabis unter anderem Stichproben vornehmen. Für die soll das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) zuständig sein, wie aus dem Entwurf einer Verordnung des Landes hervorgeht. Das Papier wurde dem Landtag von Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) übermittelt. Es liegt der Deutschen Presse-Agentur vor.

In dem Entwurf der „Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten nach dem Konsumcannabisgesetz“ wird festgelegt, dass die Bezirksregierungen für die Genehmigung der Anbau-Vereinigungen zuständig sein sollen. Die Aufsichtsbehörden sollen auch Ordnungswidrigkeiten ahnden.

Die landeseigene Behörde LANUV wiederum soll die Ergebnisse des Anbaus kontrollieren. Der Bund hatte unter anderem festgelegt, dass das Cannabis in manchen Fällen nur einen bestimmten Wirkstoffgehalt haben darf.

Die Direktorin oder der Direktor der Landwirtschaftskammer sollen laut dem Entwurf der Verordnung die „landwirtschaftlichen“ und „gartenbaulichen“ Anforderungen beim „gemeinschaftlichen Eigenanbau in Anbauvereinigungen“ kontrollieren.

Die Verordnung muss noch vom Gesundheitsausschuss des Landtags abgesegnet werden. Eigentlich soll sie zum 1. Juli in Kraft treten. Eine etwaige Sondersitzung des Ausschusses dafür war zunächst noch nicht terminiert.