Kriminalität: Übergriff auf Kiesewetter – Einspruch gegen Strafbefehl

Ein Übergriff auf den CDU-Bundestagsabgeordneten Roderich Kiesewetter kommt vor Gericht. Der mutmaßliche Täter will die Strafe nicht akzeptieren.

Nach der Tätlichkeit gegen den Bundestagsabgeordneten Roderich Kiesewetter an einem CDU-Wahlstand in Aalen östlich von Stuttgart muss sich der 55-jährige mutmaßliche Täter voraussichtlich vor Gericht verantworten. Gegen ihn sei ein Strafbefehl wegen Beleidigung und vorsätzlicher Körperverletzung beantragt worden, teilte die Staatsanwaltschaft Ellwangen der Deutschen Presse-Agentur mit. 

Der Mann habe dagegen Einspruch eingelegt, sagte ein Sprecher des Amtsgerichts Aalen. Über das beantragte Strafmaß machten weder die Staatsanwaltschaft noch das Gericht Angaben. Ein möglicher Termin für die Hauptverhandlung stand zunächst nicht fest. 

Der Angeklagte soll den CDU-Politiker früheren Angaben zufolge Anfang Juni angegangen und leicht verletzt haben. Der Mann habe ihn gestoßen, geschlagen und sei anschließend geflüchtet, hatte die Polizei berichtet. Kiesewetter sei nicht medizinisch behandelt worden. Nach Informationen der „Schwäbischen Post“ soll es sich bei dem Mann um einen Aalener Gemeinderatskandidaten einer der Querdenkerbewegung nahestehenden Liste handeln.

Der Außenpolitiker Kiesewetter setzt sich für mehr Unterstützung für die von Russland angegriffene Ukraine ein. Der Bundestagsabgeordnete hatte der „Schwäbischen Post“ gesagt, er sei verbal attackiert worden. Dann sei er angerempelt worden. „Ich wusste nicht, wer die Person gewesen ist. Als ich ihm sagte, er solle aufhören, riss er das Dach am Wahlkampfstand mit.“ Er habe dann von dem Mann eine Aufnahme machen wollen und sei ihm hinterhergelaufen. „Als er das sah, schlug er auf mich ein und drückte mich in ein Hochbeet und fügte mir auch Schürfwunden zu.“ Der „Schwäbischen Zeitung“ sagte Kiesewetter damals, der Mann habe ihn als Kriegstreiber beschimpft.