Verkehr: Dürfen sie bleiben oder nicht? – Debatte um Rad-Piktogramme

Fahrrad-Piktogramme in mehreren Städten in Rheinland-Pfalz waren Teil eines Forschungsprojekts, das inzwischen beendet ist. Schon länger laufen Gespräche dazu, ob sie entfernt werden müssen.

Für den Umgang mit den einst für ein Forschungsprojekt auf Straßen in mehreren rheinland-pfälzischen Städten aufgemalten Fahrrad-Piktogrammen ist noch immer keine Lösung gefunden worden. Damit ist weiter unklar, ob die Symbole auf den Fahrbahnen bleiben können oder verschwinden müssen. 

Die Stadt Mainz ist nach eigenen Angaben in regelmäßigen Gesprächen mit dem Landesbetrieb Mobilität (LBM). Die Piktogramme seien nach wie vor auf den Straßen. Auch in Koblenz sind die Piktogramme noch erhalten, einem Stadtsprecher zufolge wurden sie aber nicht mehr neu markiert. In Facharbeitsgruppen der Arbeitsgemeinschaft fahrrad- und fußverkehrsfreundlicher Kommunen (AGFFK) sei das Thema ebenfalls besprochen worden. Ein gemeinsames Positionspapier sei dem LBM und dem Verkehrsministerium übermittelt worden, sagte der Sprecher. Nun werde nach einer gemeinsamen Lösung gesucht. 

Die Piktogramme waren Teil eines vom Bundesverkehrsministerium geförderten Forschungsprogramms der Bergischen Universität Wuppertal und der Technischen Universität Dresden. Das beschäftigte sich damit, dass die Zahl der Radfahrer auf Straßen zunimmt, die Fahrbahnbreiten aber längst nicht überall für Radwege ausreichen. 

Ruf nach Übergangsregelung in Rheinland-Pfalz

Testweise wurde mit Piktogrammen oder Schildern auf oder an Straßen darauf hingewiesen, dass Radfahrer das Recht haben, auf der Fahrbahn unterwegs zu sein. Der Verkehr wurde auf 20 Strecken in 15 Kommunen in Deutschland – darunter Mainz, Koblenz und Trier – vor und nach dem Anbringen von Piktogrammen oder Schildern verglichen. 

Der Landesbetrieb betonte, dass die Fahrrad-Piktogramme nie in die Straßenverkehrsordnung (StVO) übernommen worden seien. Entsprechend hatte er in der Vergangenheit die Entfernung verlangt. In dem Positionspapier der AGFFK wird dagegen betont, Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen hätten die Piktogramme dennoch per Erlass freigegeben. 

Auch das rheinland-pfälzische Verkehrsministerium solle entsprechende Vorgaben schaffen. „Wir fordern eine Ausnahmegenehmigung für den Bestand nach dem Vorbild des Erlasses von NRW, der auch eine Nachmarkierung bei Bedarf inkludiert.“ Erstrebenswert sei eine bundeseinheitliche Regelung. Da der Bund anscheinend keinen Regelungsbedarf sehe, sei eine Übergangsregelung des Landes Rheinland-Pfalz wünschenswert.