Das Berufungsverfahren für den neuen Missbrauchsbeauftragten im Bistum Limburg sorgt bei Betroffenen für Kritik. Sie fühlen sich durch das Vorgehen übergangen. Das Bistum räumt Versäumnisse ein.
Mit seinem Vorgehen bei der Neubesetzung der Ansprechperson für Betroffene sexualisierter Gewalt hat das Bistum Limburg Kritik des Betroffenenbeirats auf sich gezogen. Man sei irritiert über das Auswahlverfahren, eine fehlende Einbindung sowie über die Festsetzung der Kriterien im Vorfeld zur Ausschreibung, erklärte der gemeinsame Betroffenenbeirat der Bistümer Limburg und Fulda. Diese Kriterien widersprächen bisherigen Empfehlungen und ließen die von dem Beirat bereits mehrfach eingebrachte Kritik unberücksichtigt.
Wie das Bistum im Oktober mitgeteilt hatte, ist der Jurist Klaus-Peter Ohlemann neuer bischöflicher Beauftragter bei Missbrauchsverdacht im Bistum Limburg. Seine Arbeit hatte Ohlemann bereits im September aufgenommen. Neben Ohlemann bleibe auch die Sexualmedizinerin Ursula Rieke Ansprechpartnerin für Betroffene.
Der Betroffenenbeirat erklärte, seine Forderungen deckten sich mit den Ergebnissen des von 2019 bis 2020 im Bistum Limburg durchgeführten Projekts „Betroffene hören – Missbrauch verhindern. Konsequenzen aus der MHG-Studie“. In der Studie hatte die katholische Kirche Zahlen zu sexuellem Missbrauch öffentlich gemacht. In einem Abschlussbericht des Projekts sei auch ein Kompetenzprofil für die Ansprechperson enthalten, Bischof Georg Bätzing habe eine Umsetzung zugesichert, so der Beirat. Dennoch halte das Bistum an seiner eigenen, aus Sicht des Betroffenenbeirates nicht nachvollziehbaren Einschätzung fest.
Bistum bedauert „Versäumnisse im Auswahlverfahren“
Vom Bistum Limburg hieß es dazu, man bedauere „ausdrücklich die Versäumnisse im Auswahlverfahren einer neuen Ansprechperson für Betroffene sexualisierter Gewalt“. Bischof Bätzing und Generalvikar Wolfgang Pax hätten sich hierfür in einem Gespräch am Montag beim Betroffenenbeirat entschuldigt und die Erstellung einer Verfahrensordnung vorgeschlagen, die regele, wann der Betroffenenbeirat mit welcher Kompetenz einzubeziehen ist. „Damit soll zukünftig für Bistum und Betroffenenbeirat Handlungssicherheit hergestellt und Missverständnisse ausgeschlossen werden“, hieß es.
Keine Verständigung habe man bisher über das Kompetenzprofil der Ansprechperson erreichen können. Aus Sicht des Bistums sei die Kombination von medizinischer/sexualtherapeutischer sowie juristischer Kompetenz sinnvoll und habe sich bewährt. Die pädagogische bzw. sozialpädagogische Kompetenz wird aus Sicht des Bistums durch die zusätzliche Etablierung der Fachstelle gegen Gewalt sichergestellt. In diesem Sinne sehe man auch die Zusage des Bischofs im Zusammenhang mit dem Abschlussbericht zu dem Bistumsprojekt umgesetzt. Dass es darüber keine Einigung gegeben habe, bedauere man. Zugleich werde dem Betroffenenbeirat aber zugesichert, in weiteren Gesprächen zu einer Klärung zu kommen, „um die zukünftige Zusammenarbeit nicht zu belasten“, hieß es.