Parteien: Gericht: Verfassungsschutz darf Südwest-AfD beobachten

Seit 2022 beobachtet der Verfassungsschutz die Südwest-AfD. Zurecht, wie nun das höchste Verwaltungsgericht des Landes entschieden hat.

Der Verfassungsschutz in Baden-Württemberg darf den AfD-Landesverband als Verdachtsfall einstufen und beobachten. Dies hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg entschieden und eine entsprechende Beschwerde der AfD dagegen zurückgewiesen. Die Entscheidung ist unanfechtbar. 

Das Landesamt für Verfassungsschutz hatte den AfD-Landesverband im Juli 2022 als Verdachtsfall zum Beobachtungsobjekt „im Phänomenbereich Rechtsextremismus“ erhoben und dies per Pressemitteilung publik gemacht. Die AfD erhob Klage gegen die Beobachtung und die öffentliche Bekanntgabe, die das Verwaltungsgericht Stuttgart zurückwies. Dieses Urteil bestätigte nun der VGH.

„Die Voraussetzungen für die Einstufung als Verdachtsfall und damit als Beobachtungsobjekt des Verfassungsschutzes liegen vor“, schreibt der VGH in der Begründung der Entscheidung. Weil Mitglieder der AfD für „einen ethnischen Volksbegriff“ einträten, gebe es tatsächliche Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen. Zudem sieht das Gericht Anhaltspunkte für eine Diskriminierung deutscher Staatsangehöriger mit Migrationshintergrund sowie für die Herabwürdigung von Muslimen. 

Der AfD-Landesverband war für eine Stellungnahme zunächst nicht erreichbar.