Prozesse: Kind stirbt nach Unfall an Ampel: Bewährungsstrafe bestätigt

Eine Elfjährige überquert eine für sie grüne Ampel und wird von einem Auto erfasst. Der Unfallfahrer wird zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.

Nach dem Unfalltod eines elf Jahre alten Mädchens in Berlin-Marzahn bleibt es bei einer neunmonatigen Bewährungsstrafe gegen einen Autofahrer. Der 61-Jährige hatte nach Überzeugung des Gerichts eine rote Ampel missachtet und mit seinem Auto die Schülerin erfasst. In einem Berufungsprozess hat das Berliner Landgericht am Dienstag das Urteil der ersten Instanz bestätigt. Es gebe keinerlei Anhaltspunkte für eine vorsätzliche Tötung, es habe sich um ein „Augenblicksversagen“ gehandelt, begründete die Vorsitzende Richterin. Der Fall sei nicht vergleichbar mit sogenannten Raserfällen.

Das Amtsgericht Tiergarten hatte den Autofahrer vor rund acht Monaten der fahrlässigen Tötung sowie der fahrlässigen Gefährdung des Straßenverkehrs schuldig gesprochen. Zudem erging eine Führerscheinsperre von weiteren sechs Monaten. Der frühere Unternehmer sowie die Eltern des Mädchens als Nebenkläger hatten Berufung eingelegt. Diese wurden nun verworfen.

Die Elfjährige und ihre Mutter wollten laut Ermittlungen am Nachmittag des 12. April 2022 bei für Fußgänger grüner Ampel die Landsberger Allee überqueren. Das Mädchen sei auf der Fußgängerfurt von dem Wagen des Angeklagten erfasst worden. Es erlitt schwerste Kopfverletzungen und starb wenige Tage später im Krankenhaus.

Ein Sachverständiger kam zu dem Ergebnis, dass das Auto mit rund 65 Kilometern pro Stunde bei erlaubter Höchstgeschwindigkeit von Tempo 50 über die Ampel fuhr. Diese habe für ihn bereits 23 Sekunden auf Rot gestanden. Der Angeklagte hatte im Prozess tiefes Bedauern geäußert und erklärt, er sei überzeugt gewesen, dass die Ampel für ihn Grün gezeigt habe. Er sei kein Raser. Damals sei er mit seinem Enkel unterwegs gewesen – „nicht in Eile“.

Der 61-Jährige habe sich „grob verkehrswidrig und rücksichtslos“ verhalten, hieß es im Urteil des Amtsgerichts, das im Wesentlichen dem Antrag der Staatsanwaltschaft entsprach. Die Nebenkläger hatten einen Schuldspruch wegen vorsätzlicher Tötung gefordert. Das Urteil des Landgerichts ist noch nicht rechtskräftig.