In Deutschland werden auch kommendes Jahr einige Digitalgesetze umgesetzt. Das sind die wichtigsten anstehenden Neuerungen.
Deutschland steht im Jahr 2025 vor grundlegenden digitalen Veränderungen, die von der Geschäftswelt bis zum Gesundheitswesen reichen. Zwei große Bereiche werden sich dabei besonders verändern: die verpflichtende Einführung der elektronischen Rechnung im Business-to-Business-Bereich (B2B) und die bundesweite Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA). Alles Wissenswerte zu den digitalen Gesetzesänderungen im kommenden Jahr.
E-Rechnungspflicht zwischen Unternehmen ab 2025
Ab dem 1. Januar 2025 sind Unternehmen in Deutschland verpflichtet, gegenüber Geschäftskunden ausschließlich elektronische Rechnungen (E-Rechnungen) zu verwenden. Diese Neuerung, die Teil der EU-Richtlinie zur Digitalisierung des Zahlungsverkehrs ist, verlangt die Übermittlung strukturierter, maschinenlesbarer Rechnungen. Nicht als E-Rechnung gelten herkömmliche PDF-Rechnungen per E-Mail, die ab 2025 nur noch als „sonstige Rechnungen“ eingestuft werden. Unternehmen müssen für den Versand von E-Rechnungen Formate wie ZuGFeRD oder XRechnung verwenden, die eine automatisierte Verarbeitung ermöglichen.
Ausgenommen von der neuen Regelung sind Kleinbetragsrechnungen bis 250 Euro sowie steuerfreie Leistungen nach dem Umsatzsteuergesetz, wie etwa das Softwareunternehmen Lexware informiert. Die E-Rechnungspflicht soll den Verwaltungsaufwand reduzieren und die Effizienz der Geschäftsprozesse steigern, könnte aber für Unternehmen ohne digitale Infrastruktur eine Herausforderung darstellen. Immerhin gelten bis Ende 2027 noch Übergangsfristen.
Elektronische Patientenakte für gesetzlich Versicherte
Ab dem 15. Januar 2025 wird die elektronische Patientenakte für gesetzlich Versicherte zunächst in Modellregionen wie Hamburg und Franken eingeführt, ab Mitte Februar ist der bundesweite Rollout geplant. Die ePA ist eine digitale Gesundheitsakte, in der Arztpraxen, Kliniken und Apotheken medizinische Daten sicher ablegen können. Die Patientenakte soll Doppeluntersuchungen vermeiden und einen unkomplizierten Austausch medizinischer Informationen ermöglichen.
Nutzer haben die volle Kontrolle über ihre ePA und können den Zugriff auf ihre Daten einschränken oder Dokumente gezielt verbergen, wie die Verbraucherzentrale auf ihren Seiten ausführt. Der Schutz sensibler Daten steht im Vordergrund, es bestehen aber auch Risiken wie mögliche Cyberangriffe. Die ePA soll auch zur gemeinwohlorientierten Forschung dienen: Ab Juli 2025 können Patienten freiwillig pseudonymisierte Gesundheitsdaten spenden.
E-Auto-Förderung nach Vorbild Frankreichs?
Im Automobilsektor soll ein Anreizprogramm den Kauf von Elektrofahrzeugen fördern. Nach dem Auslaufen der staatlichen Umweltprämie 2023 setzt die Regierung nun auf steuerliche Vorteile für Unternehmen. Ab Juli 2024 können neue E-Dienstwagen im ersten Jahr eine Sonderabschreibung von 40 Prozent geltend machen, was die Nachfrage langfristig steigern soll.
Zudem wird laut „Auto BILD“ eine Förderung nach französischem Vorbild diskutiert, die ein staatlich subventioniertes Leasing für Geringverdiener ermöglicht. In Frankreich liegen die Raten zwischen 100 und 150 Euro pro Monat, ein Modell, das die deutsche Politik als sozial gerechtere Alternative zur bisherigen E-Auto-Förderung sieht.
Mehr Transparenz im Online-Handel
Schon ab dem 12. Dezember 2024 tritt die neue Produktsicherheitsverordnung in Kraft, die Online-Händler verpflichtet, umfassender über die Sicherheitsmerkmale ihrer Produkte zu informieren. Ziel ist es, den Verbraucherschutz zu stärken und Kundinnen und Kunden besser über mögliche Gefahren und die Herkunft von Produkten zu informieren.
Vor allem in Online-Shops sind künftig detaillierte Informationen über Produktsicherheitsstandards wie Warnhinweise oder Sicherheitssiegel Pflicht, wie etwa der „Händlerbund“ im Netz informiert. Diese Regelung richtet sich vor allem an größere Händler, die damit die Transparenz für Endkunden erhöhen und damit das Vertrauen in den Online-Handel stärken können.
Barrierefrei online shoppen
Bis zum 28. Juni 2025 müssen Anbieter digitaler Produkte und Dienstleistungen wie Webseiten, Software und E-Books ihre Angebote barrierefrei gestalten. Das Gesetz betrifft vor allem große Unternehmen und Online-Shops, die ihre Webauftritte so anpassen müssen, dass sie auch für Menschen mit Einschränkungen zugänglich sind. Ziel des Gesetzes ist die Inklusion und die Vermeidung von Diskriminierung im digitalen Raum.
Online-Shops können beispielsweise durch klare Strukturen, Textalternativen für Bilder oder vereinfachte Benutzeroberflächen barrierefreier gestaltet werden. Kleinere Unternehmen sind zwar teilweise von den Anforderungen ausgenommen, profitieren aber ebenfalls von mehr Barrierefreiheit und neuen Nutzergruppen. Im Netz finden Betroffene beispielsweise auf den Seiten der Handwerkskammer Düsseldorf alle wichtigen Informationen.