Die Hamburger sollen im nächsten Jahr gleich zweimal binnen acht Tagen an die Urnen gehen – zur Bundestags- und zur Bürgerschaftswahl. Die Stimmen für eine Zusammenlegung werden lauter.
Der Hamburger Senat hat sich offen für eine Debatte über eine mögliche Zusammenlegung von Bürgerschafts- und Bundestagswahl gezeigt. Man hänge nicht an dem festgesetzten Termin 2. März – wichtig sei allein, dass die Grundsätze von Rechtsstaatlichkeit und Fairness bei der Bürgerschaftswahl gewahrt blieben, sagte die Zweite Bürgermeisterin Katharina Fegebank (Grüne) nach der Senatssitzung im Rathaus. Das Thema sei dabei sehr gründlich und mit großer Ernsthaftigkeit erörtert worden.
Bereits am Donnerstag werde sich der Verfassungsausschuss der Bürgerschaft mit dem Thema befassen und dabei auch Landeswahlleiter Oliver Rudolf hören, sagte Fegebank. Sollte die Mehrheit der Abgeordneten dabei zu dem Schluss kommen, dass ein Vorziehen der Wahl auf den für die Bundestagswahl angepeilten Termin am 23. Februar rechtlich möglich und nicht anfechtbar sei, müsse man neu überlegen. Fakt sei aber, dass es für die Bürgerschaftswahl einen in einem ordentlichen Verfahren festgesetzten und verkündeten Termin gebe. „Jetzt leichtfertig einen lange feststehenden Termin zu ändern, ist hoch risikobehaftet“, warnte sie.
Opposition fordert eine Zusammenlegung der Wahltermine
Hintergrund sind Forderungen der Opposition, die Wahlen am 23. Februar zusammenzulegen, um zwei Urnengänge an zwei aufeinanderfolgenden Wochenenden zu vermeiden. Neben organisatorischen Schwierigkeiten und hohen Kosten wurden auch Befürchtungen als Grund geäußert, dass die Beteiligung an der Bürgerschaftswahl eine Woche nach der Bundestagswahl sinken könnte.
Nach Linken und FDP hatte sich zuletzt auch die CDU der Forderung nach einer Zusammenlegung der Wahlen angeschlossen. Auch der Steuerzahlerbund fordert ein Vorziehen der Bürgerschaftswahl.