Betrugsmasche: Pfadfinderschwindel brachte Schwestern 500.000 Euro – Urteil gefällt

Mit fiktiven Spenden erschwindelten zwei Schwestern in England 500.000 Euro. Sie verwalteten die Finanzen von zwei Pfadfindergruppen und leiteten das Geld auf ihre Konten um.

Pfadfinder sind eine gemeinnützige Organisation – auch in Großbritannien. Das machten sich zwei Schwestern zunutze und legten die Steuerbehörde herein. Die beiden zogen einen großangelegten Schwindel mit falschen Spenden auf. In Großbritannien kann man Spendenbescheinigungen einreichen, dann bekommt die begünstigte Organisation noch einmal pauschal 25 Prozent der Summe von der britischen Steuerbehörde HM Revenue and Customs (HMRC) überwiesen. Sechs Jahre lang reichte Sara B. (54) die falschen Anträge ein, ihre jüngere Schwester Jean B. (51) stellte ihr Konto zur Verfügung, um das Geld zu waschen.Käse Betrug.   12.15

Raffinierter Schwindel 

Die beiden leiteten zwei Pfadfindergruppen und eine Gruppe für Nachbarschaftshilfe in Leeds, so wurde der Betrug erst möglich. Für die Steueranträge nutzte Sara B. die Namen von Personen, die sie kannte, die aber selbst nichts von dem Schwindel wussten. So sah es aus, als würde ein Netzwerk von Unterstützern fleißig für die Gruppen spenden. Der Identitätsdiebstahl fiel nicht auf, weil diese Personen selbst nicht geschädigt wurden. Da Sara B. die Finanzverwaltung der Gruppen bearbeitete, konnte sie den Unterschied zwischen echten und fiktiven Spenden verschleiern.

Insgesamt müssen die Luftbuchungen über zwei Millionen Euro erreicht haben. Die Behörde überwies 500.000 Euro auf das Konto der jüngeren Schwester. Zusammen gaben die Schwestern mehr als 107.000 Euro für Luxusartikel, fast 60.000 Euro für Kleidung und fast 83.000 Euro für die Rückzahlung von Krediten aus. Dazu kamen noch 47.000 Euro für Heimwerkerarbeiten, so die Anklage.

Unzureichende Kontrollen

Bei der Behörde schöpfte niemand Verdacht. Weil das Geld auf ein privates Konto überwiesen werden sollte, war eine dritte Unterschrift notwendig – die wurde entweder gefälscht oder die Schwestern täuschten echte Personen über die Bedeutung der Signatur.

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Die Masche fiel erst auf, als Jean B. eine Zahlung einklagen wollte, die nicht geleistet wurde. Da wurde bemerkt, dass die begünstigte Pfadfindergruppe gar nicht mehr existierte. Um sich zu retten, verfassten die Schwestern noch ein „Geständnis“ einer fiktiven Frau namens Louise. Das nützte ihnen allerdings nichts mehr. Die Ermittler fanden heraus, dass die Mail auf Sara B.s eigenem Computer geschrieben wurde.

Sara B. bekannte sich vor Gericht schuldig, wollte aber „mildernde“ Umstände gelten lassen. Sie habe nur ihren „Lebensstandard“ verbessern wollen, trug ihr Anwalt vor. Die Schwestern hätten eine Kindheit in Armut erlebt. Aber auch er musste zugeben, dass ein Großteil des Geldes für die „Annehmlichkeiten des Lebens“ ausgegeben wurde. Auf den Richter machte das wenig Eindruck. Er verurteilte Sarah B. zu drei Jahren Haft und ihre Schwester zu 30 Monaten. „Das war ein Betrug zu Lasten der Staatskasse und Leute wie Sie, die solche Straftaten begehen, tun dies aus Habgier.“ Obendrein verlangt die Steuerbehörde nun das erschwindelte Geld zurück.