ARD und ZDF ziehen erneut für höheren Rundfunkbeitrag vor Bundesverfassungsgericht

ARD und ZDF ziehen für einen höheren Rundfunkbeitrag erneut vor das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Beide öffentlich-rechtlichen Sender begründeten dies am Dienstag damit, dass die Bundesländer bisher keine Umsetzung der von der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarf der Rundfunkanstalten (KEF) empfohlenen Erhöhung um monatlich 58 Cent auf 18,94 Euro auf den Weg gebracht hätten. Die Länder kritisierten die Klage als vorschnell und unnötig.

ARD und ZDF verwiesen zur Begründung auch auf die jüngste Ministerpräsidentenkonferenz, die im Oktober keinen Beschluss zu einer Erhöhung gefasst hatte. Bereits die letzte Beitragserhöhung auf den jetzt gültigen Monatsbeitrag von 18,36 Euro war vom Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe durchgesetzt worden. Damals hatte das Land Sachsen-Anhalt die Erhöhung nicht mitgetragen. 

Aus den Ländern kam scharfe Kritik an der neuerlichen Klage der Sender. Die Länder hätten beschlossen, bis zur Ministerpräsidentenkonferenz am 12. Dezember „die noch offenen Finanzierungsfragen zu klären und zu entscheiden“, erklärte der Vorsitzende der Rundfunkkommission, der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Alexander Schweitzer (SPD). Der Konflikt um die Beitragserhöhung sei „für die Akzeptanz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks wenig zuträglich“.

Der ARD-Vorsitzende Kai Gniffke rechtfertigte den neuerlichen Klageweg: „Dieser Schritt fällt uns schwer, aber wir können eine Verletzung des Verfahrens nicht hinnehmen.“ Die Sender trügen Verantwortung über die nächsten vier Jahre hinaus für die dauerhafte Sicherung der staatsfernen Finanzierung und damit für journalistische Unabhängigkeit als Bestandteil der Rundfunkfreiheit. „Die ist gesetzlich geregelt, und Gesetze sind einzuhalten“, erklärte der Intendant des Südwestrundfunks.

ZDF-Intendant Norbert Himmler erklärte: „Die Unabhängigkeit unserer Berichterstattung steht und fällt mit der Unabhängigkeit unserer Finanzierung.“ Der Blick auf die Krisenherde der Welt und die wachsende Verunsicherung auch in Deutschland zeigten, wie wertvoll der öffentlich-rechtliche Rundfunk als Garant verlässlicher Informationen für die Gesellschaft sei. „Da die Länder die Beitragsempfehlung der KEF nicht umsetzen, bleibt uns keine andere Möglichkeit, als erneut Beschwerde in Karlsruhe einzulegen.“

Unterstützung bekamen ARD und ZDF von der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi. Das für Medienpolitik zuständige Vorstandsmitglied Christoph Schmitz-Dethlefsen kritisierte es als „Armutszeugnis“, dass die Länder noch keinen Beschluss zur Gebührenerhöhung gefasst haben: „Wenn die Politik ihre Verantwortung nicht wahrnimmt, muss das höchste Gericht entscheiden.“