Personalie: Dienstaufsichtsbeschwerde in Entlassungsaffäre

Seit Juli ist die ungewöhnliche Entlassung der hessischen Staatssekretärin Messari-Becker in den Schlagzeilen. Nun geht ihre Anwaltskanzlei gegen eine mögliche Schlüsselfigur in der Affäre vor.

In der Affäre um die rätselhafte Entlassung der hessischen Wirtschaftsstaatssekretärin Lamia Messari-Becker hat ihre Anwaltskanzlei eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen einen Schulleiter erhoben. Nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur ging das Schreiben beim zuständigen Schulamt ein. Der Schulleiter gilt als eine mögliche Schlüsselfigur der Affäre. Zuvor hatte der Hessische Rundfunk (HR) ausführlich darüber berichtet. 

Die von Wirtschaftsminister Kaweh Mansoori (SPD) geschasste parteilose Bauphysik-Professorin Messari-Becker kämpft auf mehreren Ebenen um ihren Ruf. Zudem steht der Verdacht der Schnüffelei des Wirtschaftsministeriums im Raum, weil das Ministerium laut HR der Beschwerde zufolge den Schulleiter direkt befragt haben könnte. Alle drei Oppositionsfraktionen im Landtag äußerten sich in diesem Sinne. Das Wirtschaftsministerium gab auf dpa-Anfrage erneut keine Stellungnahme zu der Affäre ab.

Vizeregierungschef Mansoori hatte sich im Juli laut eigener Pressemitteilung von Messari-Becker wegen eines außerdienstlichen Fehlverhaltens getrennt, ohne bislang öffentlich einen konkreten Grund dafür anzugeben. Medienberichten zufolge warf er ihr vor, in einem Elterngespräch an der Schule eines ihrer Kinder mit der Position als Staatssekretärin Druck für eine bessere Schulnote ausgeübt zu haben. Messari-Becker, einst vom weltbekannten Thinktank Club of Rome als Mitglied aufgenommen, wies dies zurück. Staatssekretäre können bei einem gestörten Vertrauensverhältnis zu Ministern von diesen generell auch ohne Begründung verabschiedet werden.

„Exit-Tür im Rahmen des rechtlich Möglichen“? 

In der Dienstaufsichtsbeschwerde heißt es laut dem HR, Messari-Becker solle angeblich in dem Elterngespräch gesagt haben: „Ich bin eine Person des öffentlichen Lebens und erwarte eine Exit-Tür im Rahmen des rechtlich Möglichen.“ Darauf habe sich Mansoori beim ihr zunächst per Mail angekündigten Rauswurf bezogen. Doch der Beschwerde zufolge habe Messari-Becker diesen Satz nie gesagt, berichtete der HR. In einem „Sachverhaltsbericht“ des Schulleiters findet er sich allerdings nach dpa-Informationen. Somit steht Aussage gegen Aussage.

Nach Informationen von HR und dpa wirft die Beschwerde dem Schulleiter Verstöße gegen die Anhörungs- und Verschwiegenheitspflicht vor. Zudem habe er den Dienstweg mit direkten Kontakten zum für Schulen nicht primär zuständigen Wirtschaftsministerium von Mansoori umgangen, mit vertraulichen privaten Themen. 

Untersuchungsausschuss und Gerichtsverfahren

Messari-Beckers Hamburger Anwaltskanzlei teilte der dpa mit: „Unsere Mandantin hat Amt und Privatleben stets strikt getrennt.“ Zu laufenden Verfahren könne sie sich derzeit nicht äußern. Das zuständige Schulamt war am späteren Nachmittag nicht für eine Stellungnahme zu erreichen. Das Kultusministerium äußerte sich auf dpa-Anfrage nicht zu dem laufenden Verfahren. 

Die Dienstaufsichtsbeschwerde dürfte auch den Untersuchungsausschuss des Landtags beschäftigen, der an diesem Donnerstag (21.11.) in Wiesbaden wieder zu einer Sitzung zusammenkommt. Das von der Grünen- und der FDP-Opposition beantragte Gremium nimmt die Affäre unter die Lupe. Zudem läuft nach Messari-Beckers Widerspruch gegen ihren Rauswurf ein Eilverfahren beim Verwaltungsgericht Wiesbaden (Az. 3 L 1561/24.WI).