Berufungsprozess: „Trauerschwindler“: Berufungsprozess gegen Ex-Bestatter

Es geht um Liebe, Beziehungen, Sex, Geld und Betrug. Auf der Anklagebank sitzt ein als „Trauerschwindler“ bekanntgewordener Mann, der die Justiz seit Jahren auf Trab hält.

Eineinhalb Jahre nach seiner erstinstanzlichen Verurteilung muss sich ein als „Trauerschwindler“ bekanntgewordener Bestatter in einem Berufungsverfahren vor dem Landgericht Rostock verantworten. Der Richter verlas die Anklage, die dem 50-Jährigen gewerbsmäßigen Betrug zulasten dreier Frauen vorwirft. Das Amtsgericht Rostock hatte den Angeklagten am 16. Mai 2023 unter Einbeziehung anderer Einzelstrafen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und zehn Monaten verurteilt. Die Fälle zwischen 2016 und 2018 sind aus der ARD-Dokumentation „Der Trauerschwindler“ bekannt. 

Für eine der Frauen hatte sich der Angeklagte um die Bestattung ihres gestorbenen Mannes gekümmert. Bei einer weiteren Frau ging es um die Bestattung ihres plötzlich gestorbenen kleinen Kindes. Die dritte Frau lernte den Mann ihrer Aussage nach in ihrer Funktion als Bankmitarbeiterin kennen. Bei den Geschädigten lieh sich der Mann laut Anklage Geld, das er nicht oder nur zu einem geringen Teil zurückzahlte. Es geht um eine Summe von knapp 200.000 Euro. 

Laut Anklage unterhielt der einschlägig vorbestrafte Mann dabei sexuelle Beziehungen zu den Frauen und soll in zwei Fällen deren emotionale Lage nach Trauerfällen ausgenutzt und ein Interesse an einer längerfristigen Beziehung vorgespielt haben. 

Erneut wegen Betruges verurteilt

Erst im vergangenen September wurde der Angeklagte erneut vom Amtsgericht Rostock wegen Betruges in einem anderen Fall zu zwei Jahren und acht Monaten Haft verurteilt. Auch gegen das Urteil beantragte der Angeklagte Berufung. 

Das Landgericht erwägt nun eine Verbindung beider Berufungsverfahren und stellte dazu einen Verständigungsvorschlag vor. Diese sieht bei einem Geständnis des 50-Jährigen eine Gesamtfreiheitsstrafe von nicht weniger als fünf Jahren und fünf Monaten und nicht mehr als sechs Jahren und neun Monaten vor. Dem stimmte die Staatsanwaltschaft bereits zu. Der Angeklagte und seine Verteidigerin Beate Falkenberg erbaten sich mehr Zeit für eine Entscheidung.

Der Mann ist bisher weiter auf freiem Fuß. Der Prozess soll am 28. November fortgesetzt werden. Bei der Staatsanwaltschaft Rostock laufen Ermittlungen in weiteren mutmaßlichen Betrugsfällen.