Bundesgerichtshof: Urteil gegen Richter nach Corona-Masken-Fall rechtskräftig

In der Corona-Pandemie wollte ein Richter einzelne Infektionsschutzmaßnahmen an zwei Weimarer Schulen aushebeln. Dafür wird er später wegen Rechtsbeugung verurteilt. Zurecht, sagt nun der BGH.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Verurteilung eines Richters wegen Rechtsbeugung nach einem Verbot von Corona-Maßnahmen an zwei Weimarer Schulen bestätigt. Die vom Angeklagten sowie der Staatsanwaltschaft eingelegten Revisionen gegen das Urteil des Landgerichts Erfurt wurden als unbegründet verworfen, verkündete der Zweite Strafsenat in Karlsruhe. Das Landgericht hatte den Familienrichter 2023 wegen Rechtsbeugung zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt.

Der Familienrichter hatte im April 2021 eine einstweilige Anordnung erlassen, mit der es den Leitungen und Lehrkräften der zwei Schulen untersagt wurde, einzelne der damals geltenden Infektionsschutzmaßnahmen gegenüber den Kindern durchzusetzen – zum Beispiel die Maskenpflicht. Die Entscheidung hatte der Richter nach Ansicht des Erfurter Landgerichts voreingenommen gefällt. Er habe das ihm übertragene Richteramt zielgerichtet genutzt und missbraucht, so das Gericht. Das Urteil ist mit der Entscheidung des BGH rechtskräftig.