Abwertung Homosexueller: Verlängerung bei Volksverhetzungsprozess gegen Baptisten

So groß ist das Medieninteresse am Amtsgericht Pforzheim selten: Erstmals wird dort wegen einer vom Verfassungsschutz beobachteten Baptistenkirche verhandelt. Der Anwalt sieht grundsätzliche Fragen.

Der Prozess gegen einen Vertreter der vom Verfassungsschutz beobachteten „Baptistenkirche Zuverlässiges Wort Pforzheim“ (BKZW) wegen Volksverhetzung dauert länger als gedacht. Am 5. Dezember soll es einen weiteren Verhandlungstermin am Amtsgericht geben. Doch dabei könnte es nicht bleiben. 

Aus Sicht des Anwalts des Angeklagten muss ein Sachverständiger klären, ob Aussagen seines Mandanten während einer Predigt von der Glaubensfreiheit im Grundgesetz gedeckt sind. Die Staatsanwaltschaft sieht in den Äußerungen hingegen zumindest eine Abwertung Homosexueller, wenn nicht gar einen Aufruf zur Tötung. 

Die Behörde hatte eine Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 80 Euro beantragt. Der 32-jährige Angeklagte, der nicht zur Verhandlung gekommen war, akzeptiert diese nicht. Daher wird jetzt zum ersten Mal im Zusammenhang mit der BKZW verhandelt. Das Landesamt für Verfassungsschutz führt die BKZW als Beobachtungsobjekt im Phänomenbereich „Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates“.