Weil sie ihren Sohn schon lange von der Schule fernhalten soll, steht eine Mutter in Wismar vor Gericht – eigentlich. Sie erscheint aber nicht. Das könnte härtere Konsequenzen für sie haben.
Einer Frau, die ihren Sohn seit Jahren von der Schule fernhalten soll, droht nach ihrem Nichterscheinen vor Gericht Haft. Eigentlich sollte am Amtsgericht Wismar eine Verhandlung gegen sie stattfinden. Ihr 13-jähriger Sohn geht seit vier Jahren nicht zur Schule. Eigentlich wäre er in der siebten Klasse in Grevesmühlen. Die Mutter reagiert laut Behörden nicht auf Kontakt etwa seitens der Schule.
„Die Angeklagte ist nicht erschienen“, stellte die Richterin nun fest, trotz zugestellter Ladung. Eine Entschuldigung habe nicht vorgelegen, „sodass wir dann die sofortige polizeiliche Vorführung anordnen zum heutigen Termin“, fuhr die Richterin fort. Die Vorführung scheiterte allerdings, wie die Richterin nach einer rund zweistündigen Pause mitteilte. Sie ließ daraufhin einen Antrag der Staatsanwaltschaft zu, nach dem die Vorführung anzuordnen oder ein Haftbefehl zu erlassen ist, um eine Verhandlung zu ermöglichen. Ein Termin für einen neuen Versuch der Hauptverhandlung wurde nicht genannt.
Frühere Strafbefehle
Gegen die Frau liegen laut Gericht bereits zwei Strafbefehle vor wegen des Fernbleibens ihres Kindes von der Schule. Schon in der Vergangenheit hatte sie sich dem Zugriff von Behörden entzogen. Laut „Ostsee-Zeitung“ ist sie mit der Reichsbürger-Szene verbandelt.
Der Vorgang beschäftigt schon länger das entsprechende Jugendamt. Laut Landkreis haben auch schon Polizisten versucht, den Jungen abzuholen und zur Schule zu bringen. Das sei aber daran gescheitert, dass sie nicht die Wohnung hätten betreten dürfen. Die Schweriner Bildungsministerin Simone Oldenburg (Linke) nannte den medienbekannten Fall eine „ganz schreckliche Situation für das Kind“. Die Mutter habe wiederholt nicht auf Kontakt seitens der Schule reagiert und das Staatliche Schulamt Schwerin mehrfach Anzeige wegen Kindeswohlgefährdung gestellt.