Nach einjährigem Prozess um einen tödlichen Polizeieinsatz in Dortmund sieht die Staatsanwaltschaft bei den angeklagten Beamten keine Schuld mehr für den Tod eines 16-Jährigen – außer beim Chef.
Im Prozess um tödliche Polizeischüsse auf einen 16-Jährigen in Dortmund hat sich die Staatsanwaltschaft für einen Freispruch des angeklagten Beamten ausgesprochen. Wie auch seine mitangeklagten Kollegen habe er fälschlicherweise angenommen, einen gefährlichen Angriff auf sich selbst und seine Kollegin abwehren zu müssen, erläuterte die Staatsanwaltschaft in einem zweistündigen Plädoyer vor dem Landgericht. Wegen dieser irrtümlich angenommene Notwehrsituation trage er keine Schuld für den Tod des jungen Flüchtlings Mouhamed Dramé im August 2022.
Zum Auftakt des Prozesses vor knapp einem Jahr war der Beamte wegen Totschlags angeklagt worden, seine Kollegen wegen gefährlicher Körperverletzung durch den unrechtmäßigen Einsatz von Tasern und Pfefferspray. Auch für die Kollegen forderte die Staatsanwaltschaft entsprechend Freisprüche.
Staatsanwaltschaft: Dienstgruppenführer handelte fahrlässig
Für den ebenfalls auf der Anklagebank sitzenden Dienstgruppenführer dagegen sprach sich die Staatsanwaltschaft für eine Verurteilung zu einer Bewährungsstrafe von zehn Monaten aus – unter anderem wegen fahrlässiger Tötung.
Ihm sei vorzuwerfen, dass er zu früh und zu Unrecht angeordnet habe, den reglos in einer Nische lehnenden Jugendlichen mit Pfefferspray zu besprühen. Dies wertet die Staatsanwaltschaft als Verleitung einer untergebenen Person zur gefährlichen Körperverletzung im Amt. Weil der unrechtmäßige Einsatz des Reizgases den fatalen Lauf der Dinge erst in Gang gesetzt habe, habe er den Tod fahrlässig mitverursacht.
Mit fünf Schüssen aus der Maschinenpistole des angeklagten Polizisten war der 16-jährige Mouhamed Dramé im August 2022 in einem Einsatz getötet worden. Die Polizei war zu der Jugendhilfeeinrichtung ausgerückt, weil der Geflüchtete dort in einer Nische, mit einem Messer auf sich selbst gerichtet, verharrte.
Als die Versuche ihn anzusprechen scheiterten, wurde er auf vorherige Anweisung des Dienstgruppenführers hin mit Pfefferspray besprüht. Statt das Messer fallen zu lassen, bewegte er sich auf die Beamten zu. Zwei Beamten setzten ihre Taser ein. Kurz darauf feuerte der Angeklagte die Schüsse ab.