Wohin mit dem radioaktiven Abfall aus dem Versuchsreaktor bei Aachen? Für die Lagerung im Münsterland liegt eine Genehmigung vor. Dagegen klagen die Stadt Ahaus und ein Bürger.
Mit Atomabfall aus dem Versuchsreaktor in Jülich bei Aachen beschäftigt sich heute (10.00 Uhr) das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht in Münster. Die Stadt Ahaus und ein Bürger klagen gegen eine Änderungsgenehmigung für das Aufbewahren der radioaktiven Stoffe aus Jülich im Zwischenlager in Ahaus aus dem Jahr 2016.
Die 152 Castoren lagern derzeit noch in Jülich. Dort sind sie aber nur geduldet, eine Genehmigung für die Lagerung im Rheinland ist abgelaufen. Eine Transportgenehmigung durch NRW gibt es bisher nicht.
Die Klage richtet sich gegen die Bundesrepublik Deutschland und das zuständige Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE). Rechtsgrundlage ist das Atomgesetz. Die Kläger machen geltend, dass die Änderungsgenehmigung rechtswidrig ist, weil bei der Prüfung bestimmte Fragen nicht geklärt wurden. Dabei geht es zum Beispiel um Anschläge oder den Absturz von Flugzeugen auf das Zwischenlager und die Frage, was mit dem Atommüll nach Ende der Genehmigung im Jahr 2036 passiert.
Der 21. Senat will voraussichtlich nach Ende der mündlichen Verhandlung ein Urteil verkünden. Sollte ein Tag nicht ausreichen, hat das OVG noch den Mittwoch für die Verhandlung reserviert.
Das Zwischenlager in Ahaus hat eine Genehmigung für die Lagerung von Brennelementen aus Leichtwasserreaktoren sowie für bestrahlte Kugel-Brennelemente aus einem ehemaligen Reaktor in Hamm-Uentrop bis Ende des Jahres 2036. Um diese Genehmigung geht es in der mündlichen Verhandlung nicht. Dazu hat das OVG bereits 1996 und 2004 Urteile gesprochen.