Ein früherer Pastor soll Rechnungen und Quittungen gefälscht haben, um sich ein zusätzliches Einkommen zu verschaffen. Die Staatsanwaltschaft fordert, den Mann zu bestrafen.
Im Prozess gegen einen früheren evangelischen Pastor, der die Kirche um eine fünfstellige Geldsumme betrogen haben soll, hat die Staatsanwaltschaft eine Bewährungsstrafe gefordert. Im Landgericht Hildesheim beantragte die Anklagevertreterin wegen gewerbsmäßigen Betrugs und Urkundenfälschung eine Gesamtstrafe von einem Jahr und vier Monaten, die für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt sein soll. Außerdem soll der 65-Jährige binnen 25 Monaten 2.500 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen. Die Verteidigung plädierte dafür, eine Geldstrafe von 2.250 Euro vorzubehalten – die Verkündung einer Strafe sei aber „entbehrlich“.
Der frühere Pastor einer Kirchengemeinde im Landkreis Hildesheim soll zwischen September 2012 und Ende 2016 in 44 Fällen gefälschte oder fingierte Quittungen und Rechnungen beim Kirchenamt Hildesheim eingereicht haben – um sich dauerhaft eine zusätzliche Geldquelle zu verschaffen. Damit soll er einen Schaden von über 44.000 Euro angerichtet haben. Ursprünglich waren sogar 163 Fälle mit einem Gesamtschaden von über 52.000 Euro angeklagt.