Ein fehlendes Wort auf einer Barbie-Verpackung zum Film „Wicked“ könnte Mattel Millionen kosten. Ein Link führte versehentlich zu einer Erotik-Website.
Der Link sollte wohl ein anderes Ziel haben: Der US-Spielzeughersteller Mattel wurde von einer Käuferin aus dem US-Bundesstaat South Carolina wegen eines irrtümlichen Links zu einer Erotik-Website auf einer Puppenverpackung verklagt. Holly Ricketson hat eine Sammelklage beim Bundesgericht in Los Angeles eingereicht, weil sie eine auf dem Kinofilm „Wicked“ basierende Puppe für ihre Tochter gekauft hatte und das Mädchen dann über den angegebenen Link eine Website für Erwachsene besucht habe. Ricketson sagte, ihre Tochter habe ihr pornografische Fotos von der Website gezeigt und beide seien entsetzt gewesen.
Die Klägerin fordert mindestens fünf Millionen Dollar Schadenersatz für alle Käufer in den USA, die „Wicked“-Puppen gekauft haben, deren Verpackung den fehlerhaften Link enthielt. Sie beschuldigt Mattel der Fahrlässigkeit und der Verletzung kalifornischer Verbraucherschutzgesetze.
Das Unternehmen habe auch trotz des Rückrufs der Puppen am 11. November keine Rückerstattung angeboten, so die Klägerin. Mattel drückte sein Bedauern wegen des falschen Links aus, lehnte es aber ab, sich zu der Klage zu äußern.
Auf der Barbie-Verpackung fehlte ein Wort
Mattel hatte zuvor den Fehler bedauert und Eltern empfohlen, die Verpackung wegzuwerfen oder die falsche Adresse zu schwärzen. Die Website sei ungeeignet für Kinder, der Fehler werde korrigiert. Bei der Angabe der Internetadresse fehlte ein Wort. Die Puppen stünden mit der korrekten Verpackung wieder zum Verkauf.
Einige Käufer versuchten umgehend, die Puppen in der fehlerhaften Verpackung deutlich über dem Handelspreis auf Online-Handelsplattformen zu verkaufen.