Reform des § 218: Grüne: Union soll legale Abtreibungen nicht blockieren

Was wird der Bundestag vor der geplanten Neuwahl noch beschließen? Eine Chance haben vor allem Initiativen zu ethischen Themen, bei denen ohnehin kein Fraktionszwang gilt – zumindest theoretisch.

Die Grünen-Fraktion appelliert an die Unionsfraktion, eine Entscheidung des Bundestages über den Vorstoß für eine Legalisierung von Abtreibungen nicht zu verhindern. „Ich rate FDP und Union wirklich sehr eindrücklich dazu, diese Gruppenvorlage nicht im Rechtsausschuss zu versenken“, sagt die Parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen, Irene Mihalic. 

Der Vorsitzende der Unionsfraktion, Friedrich Merz (CDU), müsse verstehen, dass es sich bei dieser Frage „nicht um einen gesellschaftlichen Großkonflikt handelt, den er versucht heraufzubeschwören“. Vielmehr gebe es für den fraktionsübergreifenden Vorschlag eine gesellschaftliche und eine parlamentarische Mehrheit. „Die Initiative hat – Stand jetzt – bereits 327 Abgeordnete unter diesem Gruppenantrag versammelt“, sagt Mihalic. 

Die Grünen-Politikerin erklärt, die Gruppe, die hinter dem Antrag steht, könne zwar eine erste Lesung im Plenum erwirken, worauf dann die Beratung im zuständigen Rechtsausschuss folge. Ob es dann in dieser Wahlperiode auch noch zur abschließenden Beratung und Abstimmung im Plenum komme, entscheide sich dann aber im Ausschuss. Sie rate allen dazu, „das nicht zu blockieren“, sagt sie.

Beratungspflicht soll bleiben

Schwangerschaftsabbrüche sind derzeit laut Paragraf 218 des Strafgesetzbuches rechtswidrig. Tatsächlich bleiben sie in den ersten zwölf Wochen aber straffrei, wenn die Frau sich zuvor beraten lässt. Ohne Strafe bleibt ein Abbruch zudem, wenn medizinische Gründe vorliegen oder wenn er wegen einer Vergewaltigung vorgenommen wird. Über die Abschaffung des Paragrafen wird seit Jahren gestritten. 

Nach dem Vorschlag der Abgeordneten, der an diesem Donnerstag erstmals im Plenum diskutiert werden soll, sollen Abtreibungen bis zur 12. Woche rechtmäßig werden. Die Pflicht zur Beratung bliebe bestehen, allerdings ohne die derzeit geltende Wartepflicht von drei Tagen zwischen Beratung und Abtreibung. Wenn eine Abtreibung ohne Beratungsbescheinigung vorgenommen wird, soll sich künftig nur der Arzt oder die Ärztin strafbar machen. Die Frau bliebe straffrei.

CDU-Chef Friedrich Merz hatte empört auf den Gesetzesvorstoß reagiert. Mit dem Vorstoß solle versucht werden, „den Paragrafen 218 jetzt noch im Schnellverfahren zum Ende der Wahlperiode abzuschaffen“. Es handele sich um ein Thema, „das wie kein zweites das Land polarisiert, das wie kein zweites geeignet ist, einen völlig unnötigen weiteren gesellschaftspolitischen Großkonflikt in Deutschland auszulösen.“

Bisher keine Expertenanhörung geplant

Am Mittwoch scheiterten Unterstützerinnen des Gruppenantrags zur Entkriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen im Rechtsausschuss mit dem Versuch, einen Termin für eine Anhörung von Sachverständigen zu dem Antrag festzulegen. Das erfuhr die Deutsche Presse-Agentur von Teilnehmern der Sitzung. Union und FDP hätten dies verhindert. „Das ist äußerst unüblich bei einem Gruppenantrag“, hieß es aus der SPD-Fraktion.