Prozess: Falschaussage: Zwei Polizisten zu Geldstrafe verurteilt

Die Staatsanwaltschaft hat einem der Beamten vorgeworfen, ohne ausreichenden Anlass seinen Diensthund eingesetzt zu haben. Beide hätten das mit einer Falschaussage verschleiern wollen.

Wegen uneidlicher Falschaussage sind zwei Polizisten in einem Prozess in Kassel zu Geldstrafen verurteilt worden. Gegen einen 34 Jahre alten Beamten verhängte das Amtsgericht eine Strafe in Höhe von insgesamt 12.000 Euro (120 Tagessätze zu je 100 Euro). Sein 33-jähriger Kollege soll 8.400 Euro (120 Tagessätze zu je 70 Euro) zahlen. 

Die Staatsanwaltschaft hatte beiden zudem die gemeinschaftliche Verfolgung Unschuldiger und dem älteren Angeklagten Körperverletzung im Amt vorgeworfen. Der 34-Jährige habe im Dezember 2021 seinen Diensthund gegen einen 46-Jährigen eingesetzt, obwohl von diesem keine Gefahr ausgegangen sei. Der Mann habe nackt und offensichtlich unbewaffnet auf dem Boden gelegen. Er war zuvor gegen einen anderen Mann aggressiv geworden und in seine Wohnung geflüchtet. 

Nach dem Einsatz hätten beide Beamte bewusst wahrheitswidrig angegeben, der 46-Jährige habe Widerstand geleistet und ein entsprechendes Ermittlungsverfahren gegen ihn eingeleitet. In einem Sicherungsverfahren im Zusammenhang der Vorfälle hätten sie ebenfalls die Unwahrheit gesagt, indem sie behauptet hätten, der Mann habe Widerstand geleistet. Zudem sei dabei erstmals auch ein Messer zur Sprache gekommen, das nach Angaben der Beamten zum Zeitpunkt des Vorfalls im Nahbereich des Geschädigten auf dem Boden gelegen habe. 

Angeklagte bestritten Vorwürfe

Die Polizisten hatten die Vorwürfe zum Prozessauftakt zurückgewiesen. Der 46-Jährige habe sich rücklings robbend auf sie zubewegt und mehrfach in Richtung des 34-Jährigen und seines Diensthundes getreten. Er habe sich auch nach mehrfacher Aufforderung nicht festnehmen lassen. Daher sei der Hund zum Einsatz gekommen. Während des Sicherungsverfahrens seien sie als Zeugen zu einem Messer befragt worden und hätten wahrheitsgemäß geantwortet, dass sich ein Obst- oder Küchenmesser im Nahbereich des Geschädigten befunden habe. 

Der 46-Jährige hatte bestritten, nach dem Hundeführer oder dem Diensthund getreten zu haben. Vielmehr habe er seine Beine möglicherweise reflexhaft angewinkelt, weil der Hund nach ihm gefasst habe. Auch habe kein Messer auf dem Boden in der Nähe gelegen. 

Die Staatsanwaltschaft hatte für den 34 Jahre alten Polizeibeamten eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten und für seinen Kollegen von einem Jahr und zwei Monaten mit jeweils dreijähriger Bewährungszeit gefordert. Die Verteidigung hatte in beiden Fällen für einen Freispruch plädiert. 

Gericht sieht offene Fragen

Das Gericht sprach die beiden Beamten vom Vorwurf der gemeinschaftlichen Verfolgung Unschuldiger und den älteren Angeklagten vom Vorwurf der Körperverletzung im Amt frei. „Es ist einiges offen geblieben“, sagte der Richter in seiner Urteilsbegründung. Die Ereignisse in der Wohnung hätten sich nicht abschließend klären lassen. Die Maßnahme sei aber rechtmäßig gewesen.

 Insbesondere angesichts der Vorgeschichte hätten es die Polizisten so auffassen können, dass von dem 46-Jährigen weiteres Ungemach drohe. Als erwiesen hingegen sah das Gericht die uneidliche Falschaussage in Bezug auf das Messer an. „Wir gehen davon aus, es gab keines“, sagte der Richter. 

Gegen das Urteil können noch Rechtsmittel eingelegt werden.