Das Handwerk und Vertreter der Städte und Gemeinden haben sich gegen die Forderungen von Union und FDP gewandt, das Heizungsgesetz wieder rückgängig zu machen. „Radikale Schritte oder deren öffentliche Ankündigung führen nur zu einer neuen Verunsicherung und sind daher unbedingt zu vermeiden“, sagte der Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH), Jörg Dittrich, der „Augsburger Allgemeinen“ von Freitag. Auch der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages, Helmut Dedy, verwies auf die Bedeutung von Planungssicherheit für Behörden, Stadtwerke und Hauseigentümer.
„Ein Gesetz an der einen oder anderen Stelle nachzubessern ist normal, aber eine 180-Grad-Kehrtwende würde großes Durcheinander schaffen“, sagte Dedy dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND). „Die Anfänge des Heizungsgesetzes waren kommunikativ schlecht, aber inzwischen hat sich viel getan und wir sind längst in der Phase der Wärmeplanung, das lässt sich nicht einfach rückabwickeln.“
Jutta Gurkmann vom Verbraucherzentrale Bundesverband forderte vor allem Planungssicherheit. „Vom Wahlkampf getriebene Debatten sind da kontraproduktiv“, sagte sie dem RND. Die Diskussion rund um das Zustandekommen der Gesetzesnovelle habe bereits zu Unsicherheit unter Verbrauchern geführt. „Das darf sich nicht wiederholen.“
Handwerkspräsident Dittrich forderte dennoch Verbesserungen beim sogenannten Gebäudeenergiegesetz. „Es braucht eine GEG-Novelle mit dem Ziel, das Heizungsgesetz einfacher zu machen und technologieoffen zu gestalten“, sagte der Verbandschef. „Ziel aller politischen Maßnahmen muss es sein, verloren gegangenes Vertrauen wieder aufzubauen.“
Der Hauptgeschäftsführer des Bauindustrieverbandes, Tim-Oliver Müller, forderte zwar keine Rücknahme, jedoch grundlegende Änderungen. Es brauche einen Fokus auf die Emissionen, nicht auf den Energieverbrauch von Gebäuden. „Der konsequentere Weg wäre es, CO2-Budgets für verschiedene Gebäudetypen und Bauarten vorzugeben, den Weg dahin aber frei gestaltbar zu lassen.“
Die als Heizungsgesetz bekannt gewordene Reform des GEG schreibt seit Beginn des Jahres vor, dass in Neubauten innerhalb von Neubaugebieten nur Heizungen installiert werden dürfen, die auf 65 Prozent erneuerbaren Energien basieren. Defekte Heizungen im Bestand können laut dem Gesetz grundsätzlich repariert und weiterbetrieben werden.
Auch wenn eine Heizung irreparabel ist, bleiben dem Hauseigentümer im Regelfall fünf Jahre, um eine neue Heizung einzubauen, die das 65-Prozent-Ziel erreicht. Bis dahin kann übergangsweise etwa auf eine gebrauchte Öl- oder Gasheizung zurückgegriffen werden. Zudem gibt es viele Ausnahmen. Für Mehrfamilienhäuser etwa gelten abhängig von der bisherigen Anlage sowie der kommunalen Wärmeplanung teils deutlich längere Übergangsfristen.
Beim Einbau einer Gasheizung in den kommenden Jahren ist vorgesehen, dass diese ab 2029 zu steigenden Anteilen mit klimaneutralem Gas etwa aus Biomasse oder Wasserstoff betrieben werden muss. Wasserstofffähige Gasheizungen können auch über 2028 hinaus noch eingebaut werden, wenn die Wärmeplanung der Kommune ein entsprechendes Versorgungsnetz vorsieht.
Das Wärmeplanungsgesetz, das den Städten und Kommunen vorschreibt, frühzeitig die Wärmeversorgung in den Quartieren zu planen, wurde im Zusammenhang mit der GEG-Novelle erlassen. Ebenfalls parallel wurden umfangreiche Fördermöglichkeiten für den Einbau neuer, klimafreundlicherer Heizsysteme eingeführt. Nach Angaben der Förderbank KfW werden diese gut genutzt.