Niedersachsens Staatsgerichtshof prüft zwei Anfechtungen der Landtagswahl vor zwei Jahren. Im ersten der beiden Verfahren steht nun die Entscheidung an.
Niedersachsens Staatsgerichtshof verkündet am Morgen (10.00 Uhr) in einem ersten von zwei Verfahren seine Entscheidung zur Gültigkeit der Landtagswahl 2022. Zwei FDP-Mitglieder hatten der AfD Unregelmäßigkeiten bei der Aufstellung ihrer Landesliste vorgeworfen und deshalb eine Wiederholung der Wahl gefordert.
Dabei geht es neben dem Vorwurf, die AfD habe für aussichtsreiche Listenplätze Einzahlungen in eine sogenannte Kriegskasse gefordert, auch um den Beschluss der Liste auf einer Delegiertenversammlung statt einer Mitgliederversammlung. Diesen Weg habe die Satzung der AfD in Niedersachsen damals nicht vorgesehen, argumentieren die Antragsteller. Die AfD hat die Vorwürfe zurückgewiesen.
Die Entscheidung des Staatsgerichtshofs in Bückeburg könnte zu einer Wiederholungswahl in Niedersachsen führen. Die Hürden dafür sind allerdings hoch. So müsste das Gericht einen erheblichen Wahlfehler feststellen, der Auswirkungen auf die Zusammensetzung des Parlaments hat und zudem gegenüber dem Bestandsinteresse des Landtags überwiegt.
Am 16. Dezember verkündet der Staatsgerichtshof seine Entscheidung in einem zweiten Wahlprüfungsverfahren. Darin moniert der Antragsteller, der Zuschnitt der Wahlkreise habe nicht mehr den Bevölkerungsverhältnissen entsprochen.