Mehrere Tausend Euro soll ein Mann nach Syrien überwiesen haben. Deshalb wirft ihm die Staatsanwaltschaft die Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland vor.
Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main hat wegen des Verdachts der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland Anklage gegen einen Mann am Oberlandesgerichts Frankfurt am Main erhoben. Den Ermittlungen zufolge soll der 27-Jährige aus Frankfurt in der Zeit von Mai 2020 bis August 2021 den sogenannten Islamischen Staat (IS) durch Geldzahlungen unterstützt haben. Er soll gestückelt in zwölfÜberweisungen insgesamt über 4.000 Euro gezahlt haben. Diese gelangten demnach über ein Spendennetzwerk der Vereinigung nach Syrien.
Dort sei das Geld von Mitgliedern des IS unter anderem zum Freikauf der Witwen getöteter IS-Kämpfer aus Gefangenenlagern verwendet worden. Eine weitere Überweisung des Beschuldigten an das mutmaßliche Spendennetzwerk in Höhe von etwa 1.500 Euro scheiterte und wurde zurückerstattet, wie es hieß.
Beschuldigter sitzt in U-Haft
Durch die Überweisungen soll der Mann zugleich ein Bereitstellungsverbot der EU im Bereich der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitikgebrochen haben. Deshalb werden ihm neben der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland auch Verstöße gegen das Außenwirtschaftsgesetz zu Last gelegt.
Der Beschuldigte wurde am 13. Juni in Liederbach am Taunus festgenommen und im Anschluss dem Ermittlungsrichter des Oberlandesgerichts Frankfurt vorgeführt. Er befindet sich seitdem in Untersuchungshaft.