Lange Gefängnisstrafe: Auf die Füße getreten: „Trauerschwindler“ muss in Haft

Der Mann hält die Justiz mit seinen Betrügereien seit über einem Jahrzehnt auf Trab. Er hat hohen emotionalen und finanziellen Schaden angerichtet. Seine „Karriere“ scheint vorerst beendet.

Der als Trauerschwindler bekanntgewordene Mann mit dem akkuraten Haarschnitt kann nach dem Prozess schon lächeln. Und das, obwohl die Strafkammer den 50-Jährigen zuvor in zweiter Instanz zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten verurteilte. Die Justiz hätte dem Angeklagten eigentlich schon früher auf die Füße treten müssen, sagte der Richter des Rostocker Landgerichtes. „Wir machen das heute sehr deutlich.“ Die Strafe berücksichtigte 19 Betrugsfälle und zwei vorherige Verurteilungen, was im Rückblick auf die im Bundeszentralregister gelisteten Vorstrafen nur die Spitze des Eisberges ist. 

Im vorliegenden Fall ging es um gewerbsmäßigen Betrug zulasten dreier Frauen im Zeitraum zwischen 2016 und 2018. Die Vorgänge sind aus der ARD-Dokumentation „Der Trauerschwindler“ bekannt. Bei den Frauen lieh sich der Mann unter Vorspiegelung falscher Tatsachen hohe Geldbeträge, die er aber nicht oder nur zu einem geringen Teil zurückzahlte. Dabei unterhielt der einschlägig vorbestrafte Mann sexuelle Beziehungen zu den Frauen und nutzte in zwei Fällen deren emotionale Lage nach Trauerfällen aus, wobei er ein Interesse an einer längerfristigen Beziehung vortäuschte. Das Amtsgericht verurteilte ihn dafür am 16. Mai 2023 zu einer Haftstrafe. Das Landgericht musste den Prozess im Berufungsverfahren neu aufrollen. 

Verständigung: Deal gegen Geständnis 

In das jetzt verhängte Strafmaß wurde auch das jüngste Urteil vom 4. September dieses Jahres des Amtsgerichtes Rostock einbezogen. Das erging, weil der 50-Jährige unter anderem ein älteres Ehepaar um hohe Geldbeträge betrog, Handwerkerleistungen nicht oder mit deutlicher Verspätung zahlte und gegen Darlehensabsprachen verstieß. Diese Straftaten gestand der Angeklagte damals, ebenso wie jetzt die Betrugsvorwürfe zum Nachteil der drei Frauen. Das Gericht hatte dem Angeklagten im Falle eines Geständnisses eine Ober- beziehungsweise Untergrenze für eine Haftstrafe in Aussicht gestellt. Darauf hatte sich der 50-Jährige eingelassen. Der den Geschädigten bis heute in Summe verbliebene Betrugsschaden beläuft sich auf rund 260.000 Euro. 

Der Angeklagte sei erheblich und einschlägig vorbestraft und habe sich zu einem bestimmten Zeitpunkt für die falsche Richtung entschieden, um durch Straftaten seinen Lebensunterhalt zu sichern, sagte der Richter. Der 50-Jährige wurde zu Geldstrafen und mehreren Bewährungsstrafen verurteilt, wobei die Bewährung trotz erneut begangener Straftaten mehrmals nicht widerrufen wurden. Die Gründe für die Verurteilungen waren unter anderem Betrug, Steuerhinterziehung, Subventionsbetrug sowie falsche Erklärung an Eides statt. „Ich hoffe, wenn Sie aus dem Vollzug kommen, dass es dann ein Bewenden damit hat“, sagte der Richter.

Anwältin zufrieden – „Hohe Strafe für Betrug“ 

Der Mann nutzt meist dieselbe Masche. Er erschlich sich zunächst das Vertrauen seiner Opfer, wobei es ihm gelang, solvent und seriös aufzutreten. „Er ist ein Meister der Manipulation“, hatte eine der Geschädigten im ersten Prozess im Mai 2023 vor dem Amtsgericht Rostock gesagt. „Ich war wie unter Hypnose.“ Der Antrieb für die Betrügereien waren hohe sechsstelligen Schulden. Der Angeklagte sei seit 2001 seiner Schuldenlage zu keiner Zeit Herr geworden, so der Richter. Heute lebt er nach eigenen Angaben vom Bürgergeld-Regelsatz und laut Gericht in Rostock-Bentwisch in einer 90-Quadratmeter-Wohnung, deren Miete vom Jobcenter übernommen wird.

Die Anwältin der Geschädigten, Christine Habetha, zeigte sich nach dem Urteilsspruch zufrieden. „Für Betrug sind fünfeinhalb Jahre Haft eine sehr hohe Strafe“, sagte sie. Sie sei froh, dass die geschädigten Frauen nicht noch einmal vor Gericht hätten aussagen müssen. Für die Anwältin sind aber noch viele Fragen offen. Wer so erfolgreich betrogen habe, könne das nicht ohne Unterstützung getan haben, zumal der Angeklagte seit langer Zeit keine eigenen Konten mehr habe. „Wer hat ihm geholfen?“ – das sei eine entscheide Frage, mit der sich die Staatsanwaltschaft befassen müsse. 

Das Urteil des Landgerichtes ist noch nicht rechtskräftig.