Wegen der Tötung seines Vaters soll ein 32-Jähriger dauerhaft in die Psychiatrie. Er wurde vom Landgericht Frankenthal in Rheinland-Pfalz am Montag des Totschlags schuldig gesprochen, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. Laut Antragsschrift hatte er seinen auf dem Bett sitzenden Vater im April dieses Jahres getötet, indem er mit mehreren Porzellanstatuen auf ihn einschlug.
Nach Überzeugung des Gerichts war der Beschuldigte zum Tatzeitpunkt psychotisch und daher schuldunfähig. Die Unterbringung im Maßregelvollzug wurde dem Sprecher zufolge angeordnet, weil zu befürchten sei, dass der Beschuldigte auch künftig wieder gewalttätig werde und Andere verletze oder töte.
Mit der Unterbringungsanordnung folgte das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Im Gegensatz zur Antragsschrift sah das Gericht den Tatbestand des Mordes allerdings nicht als erfüllt an. Dem Beschuldigten habe wahnbedingt am für das Mordmerkmal der Heimtücke erforderlichen „Ausnutzungsbewusstsein“ gefehlt, erklärte der Sprecher. Die Verteidigung habe keinen konkreten Antrag gestellt.