Ein AfD-Landtagsabgeordneter beschäftigt einen Mitarbeiter, der in erster Instanz als antisemitischer Gewalttäter verurteilt wurde. Der Landtag handelt nun.
Ein AfD-Landtagsabgeordneter beschäftigt einen Mitarbeiter, der wegen einer antisemitischen Gewalttat verurteilt worden ist. Der Präsident des Landtags Nordrhein-Westfalen habe deswegen hausrechtliche Maßnahmen gegen den Mitarbeiter erlassen, wie ein Sprecher am Donnerstag in Düsseldorf auf Anfrage mitteilte. So darf der Mitarbeiter des AfD-Abgeordneten nur noch wenige ausgewählte Bereiche des Landtagsgebäudes betreten. Vor jedem Zutritt soll eine Personenkontrolle erfolgen.
Der Mitarbeiter hat einem Urteil des Amtsgerichts Heidelberg zufolge mit zwei Mittätern auf einen Studenten mit jüdischen Wurzeln eingeschlagen und diesen verletzt. Das Opfer wurde dabei laut Urteil als „Judensau“ und „Drecksjude“ beschimpft. Der „Kölner Stadt-Anzeiger“ hatte über die Verurteilung berichtet.
Das Amtsgericht habe den Mann wegen gefährlicher Körperverletzung und Beleidigung zu acht Monaten Haft auf Bewährung verurteilt, wie eine Gerichtssprecherin am Donnerstag auf dpa-Anfrage bestätigte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Das Landgericht in Heidelberg muss noch über die Berufung entscheiden.
„Wir erleben vermehrt, dass Verfassungsfeinde Stimmung machen gegen die Demokratie: in sozialen Medien, in Schulen und auch in Parlamenten. Und hier, im Herzen der Demokratie sind sie besonders gefährlich“, sagte Landtagspräsident André Kuper.
„Wir sind uns einig in dem Ziel, dass Extremisten nicht in Parlamente gehören. Wir haben die Sicherheitsvorkehrungen bereits im vergangenen Jahr angepasst und werden weitere Maßnahmen prüfen, ohne jedoch das freie Mandat zu beschränken.“ Aktuell werde rechtlich begutachtet, wie die Sicherheit im Landtag noch weiter erhöht werden könne.
Der NRW-Landtag hatte bereits im Jahr 2022 das Abgeordneten- und das Fraktionsgesetz geändert. Mitarbeiter der Abgeordneten und der Fraktionen müssen der Landtagsverwaltung seitdem ein Führungszeugnis vorlegen. Enthält das Führungszeugnis eine Eintragung wegen einer vorsätzlichen Straftat, kann der Präsident den Zugang zu seinen Einrichtungen, insbesondere zu Gebäuden und IT-Systemen, beschränken oder ausschließen.