Rechnungshof kritisiert teure Beraterverträge und nutzlose Korvetten

Von wenig nützlichen Korvetten über teure Beraterverträge ohne Zweck bis hin zur gefährlichen Bündelung von IT-Infrastruktur: Der Bundesrechnungshof wirft dem Bund in einem neuen Bericht vielfach Verfehlungen vor. In den am Mittwoch veröffentlichten „Bemerkungen 2024“ äußert die Behörde auch grundsätzliche Kritik. „Die Lage der Bundesfinanzen ist ernst“, urteilte Rechnungshofpräsident Kay Scheller.

Der Bundesrechnungshof ist dafür zuständig, die Haushaltsführung des Bundes zu überprüfen. Adressat des Jahresberichts ist in erster Linie der Rechnungsprüfungsausschuss, ein Unterausschuss des Haushaltsausschusses. Dieser wird sich ausführlich mit dem Bericht befassen.

In den „Bemerkungen 2024“ greift der  Rechnungshof 23 Einzelfälle exemplarisch heraus. Dazu gehören die insgesamt fünf Korvetten vom Typ K 130 der Bundesmarine: Ihre Hauptaufgabe besteht dem Bericht zufolge darin, „die Überwasserlage aufzuklären und Ziele auf See und an Land zu bekämpfen“. 

Um diese Ziele in weiterer Entfernung zu entdecken, brauchen die Korvetten allerdings unbemannte Drohnen. „Nach mehreren gescheiterten Beschaffungsprojekten für Drohnen ist rund die Hälfte der für die K 130 vorgesehenen 30-jährigen Nutzungsdauer verstrichen, ohne dass sie über diese wesentliche Fähigkeit verfügen“, beklagt der Rechnungshof.

Das Bundesverteidigungsministerium zieht noch weitere Kritik auf sich: Dem Bundesrechnungshof ist es ein Dorn im Auge, dass das Ressort „das Rechenzentrum für die einsatzwichtigen IT-Services nur an einem Standort“ betreibt. Somit sei nicht sichergestellt, „dass es bei Cyberangriffen, Sabotageakten und Naturkatastrophen die Daten für militärische Zwecke verlässlich bereitstellen kann“. Das Ministerium solle die IT-Infrastruktur „georedundant“ betreiben, also parallel an zwei räumlich voneinander entfernten Standorten. 

Um viel Geld geht es bei einem Beispiel, das die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV) betrifft. Hier gebe es „zahlreiche Mängel beim Umgang mit externen Beratungsaufträgen“, heißt es in den „Bemerkungen“. „So fehlte es regelmäßig an einem nachgewiesenen Bedarf und an konkreten Beratungszielen.“ Auch sei meist nicht nachvollziehbar, „wie die Beratungsergebnisse in die Praxis umgesetzt wurden oder welchen Mehrwert die zum Teil millionenschweren Beratungsaufträge brachten“.

Beispielsweise habe sich ein DRV-Geschäftsbereich von einer Beratungsfirma für 765.000 Euro eine „Geschäftsordnung“ erstellen lassen, erläutert der Rechnungshof. „Dafür erhielt die DRV Bund ein knapp 10-seitiges Dokument mit weitestgehend inhaltsleeren Stichworten (z. B. ‚Schweinerunden‘ oder ‚Surfhören‘).“ Dem Bericht zufolge blieb offen, wofür der Geschäftsbereich überhaupt eine Geschäftsordnung benötigte und weshalb diese nicht von eigenen Beschäftigten erstellt werden konnte.

Der Rechnungshof bekräftigte zudem seine grundsätzliche Kritik an der Gestaltung des Bundeshaushalts. Dieser sei „in weiten Teilen versteinert“, weil ein Großteil der Ausgaben langfristig gebunden sei – etwa in Form von Sozial-, Personal- und Zinsausgaben.

„Künftig werden auch die Tilgungsverpflichtungen den Handlungsspielraum des Haushaltsgesetzgebers weiter einengen“, warnte der Rechnungshof. „Um finanzwirtschaftliche Spielräume für die Tilgungsverpflichtungen zu schaffen, muss die Bundesregierung in den kommenden Jahren darauf hinwirken, die Nettokreditaufnahme wieder deutlich einzuschränken.“

Behördenpräsident Scheller sagte zu den Bundesfinanzen insgesamt, hier träfen „strukturelle Versäumnisse der Vergangenheit“ auf „neue Problemlagen. Umso wichtiger ist es, gut zu haushalten“, mahnte Scheller. „Der Staat braucht moderne und zielgerichtete Prozesse und Strukturen.“ Tragfähige Finanzen seien „wesentlich für einen handlungsfähigen Staat“.