Was passiert, wenn Landkreise nicht genug Geld zur Erfüllung ihrer Aufgaben haben, gleichzeitig aber ihre Einnahmen nicht erhöhen können? Dieser Streit landet vor dem Bundesverfassungsgericht.
Im Streit um ihre finanzielle Ausstattung ziehen der Landkreis Mansfeld-Südharz und der Salzlandkreis (beide Sachsen-Anhalt) vor das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Ziel der kommunalen Verfassungsbeschwerde ist eine Klärung der Frage, ob es einen Anspruch auf eine finanzielle Mindestausstattung gibt, wie der Landrat des Landkreises Mansfeld-Südharz, André Schröder (CDU), in Magdeburg sagte.
Um was es in dem Finanzstreit geht
Hintergrund ist ein jahrelanger Finanzstreit. Die Landkreise in Sachsen-Anhalt verfügen nicht über eigene Steuereinnahmen. Sie bekommen für ihre Aufgaben Geld vom Land und von den kreisangehörigen Gemeinden über eine Umlage.
Gegen die Höhe dieser sogenannten Kreisumlage waren mehrere Städte und Gemeinden vorgegangen – und sie hatten vor Gericht Erfolg. Der Landkreis Mansfeld-Südharz musste die Umlage deutlich absenken und Millionen an die Gemeinden zurückzahlen. Gleichzeitig sind aber auch die Mittel des Landes für die Kommunen begrenzt.
Landrat Schröder: „Wir suchen einen Schiedsrichter“
Die Landkreise sehen einen Fehler im System: Der ganz große Teil ihrer Aufgaben ist gesetzlich festgelegt – sie lassen sich aber nur durch die Aufnahme von Schulden finanzieren. So betonte Schröder: „Die Landkreise suchen keinen Schuldigen – wir suchen einen Schiedsrichter.“
Im Landkreis Mansfeld-Südharz liegt das Defizit in diesem Jahr etwa bei rund 42 Millionen Euro. Aus Sicht der Landkreise ist es absurd, Pflichtaufgaben dauerhaft über die Aufnahme von Schulden zu finanzieren, wenn man seine Einnahmesituation nicht verbessern kann. „Wir haben kein Ausgaben-, sondern ein Einnahmeproblem“, sagte der CDU-Politiker erneut in Magdeburg. Der Deutsche Landkreistag hat sich hinter das Anliegen gestellt.
Finanzminister: Finanzierung geht nur im Rahmen der Möglichkeiten
Sachsen-Anhalts Finanzminister Michael Richter sagte der Deutschen Presse-Agentur, man müsse schauen, wie das Gericht die Situation rechtlich einschätze. „Ich sage ganz deutlich: Bei all dem, was wir den Kommunen an Mitteln zur Verfügung stellen, müssen wir sehen, dass das Land im Rahmen seiner Möglichkeiten nur das geben kann, was das Land auch selbst zur Verfügung hat“, so der CDU-Politiker. „Erst mit dem Haushalt 2024 haben wir erheblich Geld draufgepackt – allein bei den Landkreisen waren es 162 Millionen Euro.“
Mit der Stadt Pirmasens und dem Kreis Kaiserslautern gibt es in Karlsruhe bereits eine anhängige Verfassungsbeschwerde, die in eine ähnliche Richtung zielt. In Sachsen-Anhalt hoffen die Kommunalvertreter darauf, dass die Verfahren verbunden und zeitnah behandelt werden – vertreten werden sie durch dieselbe Rechtsanwaltskanzlei. „Wir sind da also Hand in Hand koordinierend durch den Deutschen Landkreistag“, sagte die Geschäftsführerin des Landkreistages Sachsen-Anhalt, Ariane Berger. Man habe „alle 294 Landkreise in Deutschland im Blick und auch alle Verfahren im Blick“.