Anschlagspläne auf Kirchen: Drei Jugendliche wegen mutmaßlicher Terrorpläne vor Gericht

Sie wollten laut Anklage auf Besucher in Kirchen einstechen – und danach die Gebäude mit Molotowcocktails in Brand setzen. Jetzt hat der Strafprozess gegen drei Jugendliche aus NRW begonnen.

Weil sie islamistisch motivierte Terroranschläge geplant haben sollen, stehen seit Freitag drei Jugendliche aus Nordrhein-Westfalen vor dem Landgericht Düsseldorf. Angeklagt sind ein 16-jähriges Mädchen aus Düsseldorf, eine 17-Jährige aus Iserlohn und ein 15-jähriger Junge aus Lippstadt. Ihnen wird die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Straftat vorgeworfen.

Anschläge auf Kirchen geplant 

Laut Anklage hatten die drei sich gemeinsam mit einem 16-jährigen Jugendlichen aus Ostfildern – gegen den in Baden-Württemberg am Landgericht Stuttgart verhandelt wird – über die Messengerdienste Telegram, Session und Discord über verschiedenste Terrorpläne ausgetauscht. So waren zunächst Anschläge in Gerichtsgebäuden, Bahnhöfen und Polizeirevieren diskutiert worden. Letztlich hätten sich die Jugendlichen dann aber für Anschläge in Kirchen entschieden. 

Geplant war laut Anklage „im Frühjahr an einem Sonntag im Fastenmonat Ramadan in christliche Kirchen einzudringen und dort auf die Besucher zu schießen und einzustechen“. Anschließend sollten die Gotteshäuser mit Molotowcocktails in Brand gesetzt werden. Dazu sollen sie sich Anleitungen zur Herstellung von Molotowcocktails und anderen Sprengvorrichtungen beschafft haben. Als mögliche Anschlagsorte soll die Gruppe Dortmund, Köln, Düsseldorf und Iserlohn ausgekundschaftet haben.

Gegen die drei wird aus Jugendschutzgründen unter Ausschluss der Öffentlichkeit verhandelt. Neben den Verteidigern und Mitarbeitern der Jugendgerichtshilfe waren zum Verhandlungsauftakt einzig die Eltern als Erziehungsberechtigte der noch minderjährigen Angeklagten im Gerichtssaal zugelassen. Die Angeklagten wurden später aus dem Hausgefängnis in den Gerichtssaal gebracht.

Seit Ostern in Untersuchungshaft 

Wie es aus dem Prozessumfeld hieß, sollen zwei der jugendlichen Angeklagten bereits im Ermittlungsverfahren zum Teil umfangreiche Angaben zu den Vorwürfen gemacht haben. 

Die Jugendlichen waren ins Visier des Verfassungsschutzes geraten, weil die Iserlohnerin offenbar zur Terrormiliz Islamischer Staat (IS) nach Syrien wollte und einen entsprechenden Ausreiseantrag gestellt hatte. Darüber hatte sie sich mit der 16-Jährigen ausgetauscht. Bei der Auswertung ihres Handys waren die Ermittler dann auf einen zweiten Chat gestoßen, in dem die Anschlagspläne diskutiert wurden. Die Jugendlichen sitzen seit Ostern in Untersuchungshaft. 

Für den nicht-öffentlichen Prozess sind bis März zwölf Verhandlungstage angesetzt. Die Düsseldorfer Generalstaatsanwaltschaft hat über 40 Zeugen benannt. Bei einer Verurteilung drohen den Angeklagten nach Jugendstrafrecht Strafen, die von sozialen Trainingsmaßnahmen über Jugendarrest bis zu mehrjähriger Jugendhaft reichen. Entscheidend für das Strafmaß ist, wie ernst die Anschlagpläne gemeint oder wie weit sie schon vorbereitet waren.