Krankenhäuser: Gutachten zur Krankenhausreform Anfang 2025 erwartet

Was bedeutet die Krankenhausreform für Rheinland-Pfalz? Gesundheitsminister Clemens Hoch will im neuen Jahr Klarheit schaffen.

Gesundheitsminister Clemens Hoch will bis Ende September 2025 weitgehende Klarheit über die Entwicklung der Krankenhauslandschaft in Rheinland-Pfalz haben. „Wir legen nächstes Jahr los, sobald ein in Auftrag gegebenes Gutachten da ist“, sagte der SPD-Politiker im Landtagsgesundheitsausschuss in Mainz. Erste Vorbereitungen liefen bereits auf Hochtouren. 

Das für Anfang des Jahres erwartete Gutachten solle die Versorgungslage in Rheinland-Pfalz nach aktuellem Stand unter Zugrundelegung der künftigen Leistungsgruppen darstellen. Auf dessen Grundlage sollten dann Gespräche mit allen Krankenhausträgern im Land über ihre Möglichkeiten geführt werden, kündigte Hoch an. Voraussichtlich im Sommer solle es dann regionale Konferenzen in jeder der fünf Versorgungsgebiete des Landes geben. 

Reform soll ab 2027 Wirkung entfalten können

Die Länder entscheiden bei den Leistungsgruppen darüber, welche Krankenhausstandorte welche Leistungen unter den gesetzten Voraussetzungen erbringen sollen und wohin das Geld dafür fließt.

Der bestehende Krankenhausplan soll zugleich bis Ende 2026 verlängert werden, um diesen parallel zur Umsetzung der Reform mitzuentwickeln. Bis zum Ende des Jahres 2026 sollten dann die Leistungsgruppen zugewiesen sein, damit die Reform zum 1. Januar 2027 ihre Wirkung entfalten könne, heißt es im Ministerium. 

Der aktuelle Landeskrankenhausplan gilt seit 2019 und hat einen Planungshorizont bis 2025, wird aber ständig aktualisiert, wie Hoch betonte. Zurzeit umfasst der Krankenhausplan 76 Plankrankenhäuser an knapp 100 Krankenhausstandorten sowie 11 Vertragskrankenhäuser.