Ab 2025 soll in Deutschland eine neue Grundsteuer greifen. Wie wirkt sich das in Sachsen-Anhalt aus?
In Sachsen-Anhalt ist bisher nicht absehbar, ob die Kommunen im Zuge der neuen Grundsteuer flächendeckend ihre Hebesätze erhöhen. Es gebe noch keine entsprechende Übersicht für 2025, teilte der Städte- und Gemeindebund auf Anfrage mit. Die meisten Gemeinden seien aktuell noch in der Phase der Beschlussfassung oder würden diese sogar bis ins kommende Jahr hinausschieben.
Die neue Grundsteuer soll ab 1. Januar 2025 fällig werden. Im Rahmen der Reform werden Grundstücke neu bewertet. Wie viel man zahlen muss, ist abhängig vom Grundstück, dem Gebäude darauf und dem kommunalen Hebesatz. Bei den meisten Eigentümern geht es um einige Hundert Euro im Jahr. Die Hebesätze legen die Gemeinderäte fest.
Laut dem sachsen-anhaltischen Finanzministerium ist der Grundsteuerhebesatz aber nicht allein für die Höhe der Belastung der einzelnen Eigentümer maßgeblich. „Vielmehr ist die Beantwortung der Frage, wo es im Land für die Grundstückseigentümer teurer geworden ist, in einem erheblichen Umfang von der Höhe des festgestellten Grundsteuerwertes des jeweiligen Grundstücks nach den Umständen des Einzelfalls abhängig“, sagte eine Sprecherin.
Halten sich die Gemeinden an Aufkommensneutralität?
In Sachsen-Anhalt fehlten zuletzt noch fast 100.000 Erklärungen im Kontext der Grundsteuer. Die Abgabe von rund 97.800 Erklärungen stand im November laut dem Finanzministerium noch aus. Das entspricht rund 9,7 Prozent. Gegen die Bescheide zur neuen Grundsteuer waren den Angaben zufolge rund 177.500 Einsprüche erhoben worden, etwa 21.500 wurden erledigt.
Der Landtag hatte zuletzt ein Gesetz zur sogenannten optionalen Festsetzung differenzierter Hebesätze beschlossen. Damit wird den Kommunen ermöglicht, zwischen verschiedenen Grundstücksarten zu differenzieren und so eine aufkommensneutrale Steuererhebung zu gewährleisten. Unterschiedlich starke Belastungen von Wohngrundstücken und Nichtwohngrundstücken sollen ausgeglichen werden können.
Laut dem Städte- und Gemeindebund halten sich die Gemeinden in Sachsen-Anhalt überwiegend an das Ziel der Aufkommensneutralität. Wenn eine Gruppe von Eigentümern künftig eine höhere Belastung zu tragen habe, „muss es zwangsläufig bei Aufkommensneutralität insgesamt eine Gruppe von Eigentümern geben, die entlastet werden“.