Mitarbeiter des Düsseldorfer Heine-Instituts stoßen in einem Aufzugsraum auf wertvolle Originale. Für den Archivar hat das nun Folgen.
Wertvolle Originale von Heinrich Heine (1797-1856) und Robert Schumann (1810-1856) ungesichert in einem nicht klimatisierten Aufzugsraum: Den Archivar des Düsseldorfer Heinrich-Heine-Instituts kostet dies nun den Job.
Nachdem die unsachgemäße Lagerung von mehr als 1.800 Originalen im städtischen Heinrich-Heine-Institut bekannt wurde, hatte die Stadt den Archivar fristlos entlassen. Der hatte argumentiert, die Zwischenlagerung in dem Raum sei allseits bekannt und akzeptiert gewesen. Schäden, die die Stadt geltend gemacht hatte, seien nicht durch die Lagerung verursacht.
Das Arbeitsgericht befand: Nach so langer Beschäftigungsdauer von 20 Jahren wäre eine Abmahnung das richtige Mittel gewesen. Doch das Landesarbeitsgericht in Düsseldorf sah die Sache in zweiter Instanz jetzt anders: Die vorsätzliche falsche Lagerung rechtfertige die Kündigung.
Schaden in sechsstelliger Höhe?
In einem Vergleich wurde die fristlose in eine ordentliche Kündigung umgewandelt, der der 60-Jährige damit zustimmte (Az.: 8 SLa 423/24). Im Gegenzug verzichtet die Stadt auf Schadenersatzforderungen in Höhe von über 337.000 Euro für beschädigte Originale.
Durch die unsachgemäße Lagerung seien unter anderem von Schimmel befallene Objekte mit restaurierten Originalen vermischt und letztere so kontaminiert worden. Die Missstände waren vor gut einem Jahr während eines Urlaubs des Archivars aufgefallen. Kollegen hatten nach einer originalen Handschrift und einer Elfenbeinminiatur gesucht.
Dabei fanden sie in einem Aufzugsvorraum zwei nicht abgeschlossene Stahlschränke mit einer Vielzahl von Originaldokumenten, unter anderem von Heinrich Heine, Felix Mendelssohn-Bartholdy und Robert Schuman. Es gab keine spezielle Klimatisierung und keine Alarmsicherung des Raumes.