Keine Nachrichten sind manchmal gute Nachrichten: In Rheinland-Pfalz verschickt das Finanzamt zwischen den Jahren keine belastenden Briefe. Ausnahmen gibt es aber trotzdem, und zwar einige.
Über Weihnachten und Silvester können säumige Steuerzahler in Rheinland-Pfalz fast sorglos den Briefkasten öffnen: In dieser Zeit wahren die rheinland-pfälzischen Finanzämter den sogenannten „Weihnachtsfrieden„. Das bedeutet, sie führen keine belastenden Maßnahmen der Steuerverwaltung durch, wie die rheinland-pfälzische Finanzministerin Doris Ahnen (SPD) mitteilte.
Demnach werden in der Zeit vom 23.12.2024 bis einschließlich zum 01.01.2025 keine Vollstreckungsmaßnahmen und Betriebsprüfungen seitens der Behörden angeordnet oder durchgeführt. „Die Bürgerinnen und Bürger sollen diese besinnlichen Tage im Kreis Ihrer Lieben einfach genießen können“, so die Ministerin. Steuererstattungen hingegen seien gute Nachrichten und würden selbstverständlich nicht verzögert.
Es soll aber Ausnahmen von dieser Regel geben, wenn die Finanzverwaltung eigenen Angaben zufolge schnell handeln muss, um Steuerausfälle zu vermeiden. Steuerbescheide würden über die Feiertage ebenfalls versandt, denn dabei sei keine Unterscheidung zwischen Nachzahlungs- und Erstattungsfällen möglich. Auch nicht aufgeschoben werden laut den Ämtern die maschinell erstellten Mahnungen.