Landtag: Staatsanwaltschaft ermittelt nicht gegen AfD-Politiker

Ein sächsischer AfD-Politiker war in den Verdacht geraten, auf seiner Zwiebelfarm in Belarus Strafgefangene arbeiten zu lassen. Ein Ermittlungsverfahren gibt es nicht.

Die Staatsanwaltschaft Leipzig leitet kein Ermittlungsverfahren gegen den sächsischen AfD-Landtagsabgeordneten Jörg Dornau ein. Bei einer umfassenden Prüfung sei „kein Anfangsverdacht hinsichtlich in Deutschland verfolgbarer Straftaten“ festgestellt worden, teilte die Behörde mit. Dornau stand unter Verdacht, als Chef einer Zwiebelfarm in Belarus auch politische Häftlinge beschäftigt zu haben. 

Arbeit auf der Farm war nicht erzwungen

Laut Staatsanwaltschaft basierte eine Anzeige auf Medienberichten über die Schilderung der Geschehnisse durch einen Häftling. „Nach eigener Schilderung sei der Häftling nicht verpflichtet gewesen, das Arbeitsangebot durch den Landwirtschaftsbetrieb anzunehmen. Er habe jedoch die Arbeit auf der Zwiebelfarm den Verhältnissen in der Haftanstalt vorgezogen“, hieß es. Die Arbeit sei daher nicht erzwungen worden.

Weltrechtsprinzip greift nicht

Eine Strafverfolgung aufgrund des sogenannten Weltrechtsprinzips und damit unabhängig vom Tatort, dem Recht des Tatorts und der Staatsangehörigkeit des Täters wäre nach derzeit geltender Rechtslage und bezogen auf den vorliegenden Fall nur hinsichtlich des Tatbestandes des Menschenhandels möglich, teilte die Behörde weiter mit. Dieser Fall liege jedoch nach den bislang bekannten Tatsachen nicht vor.

AfD hatte Prüfung des Falles begrüßt

Die AfD hatte eine Prüfung des Falles durch die Staatsanwaltschaft ausdrücklich begrüßt und Vertrauen in die Arbeit der Ermittler bekundet. Im Sommer hatte der Landtag ein Ordnungsgeld von 20.862 Euro gegen Dornau verhängt, weil er aus Sicht des Präsidiums seine Anzeigepflichten nach dem Abgeordnetengesetz verletzt hatte. 

Dornau habe seine Beteiligung an einem Agrarunternehmen in Belarus nicht innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Frist gemeldet und seine Tätigkeit als Direktor des Unternehmens nicht fristgerecht angezeigt, hieß es damals.