Seit Längerem klagt Prinz Harry gegen britische Boulevardmedien. Er wirft ihnen Bespitzelung vor. Der nächste Prozess soll im Januar beginnen. Doch der Richter hat gewichtige Fragen.
Bei seiner Klage gegen den Verlag der britischen Boulevardzeitung „The Sun“ wegen illegaler Informationsbeschaffung hat Prinz Harry einen Rückschlag erlitten. Ein Richter in London ordnete an, dass der jüngere Sohn von König Charles III. erklären müsse, warum zahlreiche Nachrichten und Dokumente gelöscht worden seien, die mutmaßlich wichtig für den Rechtsstreit mit News Group Newspapers (NGN) seien. Das berichteten britische Medien. Dabei geht es um Chats von Harry mit J.R. Moehringer, dem Ghostwriter seiner Autobiografie „Reserve“.
Der 39-Jährige wirft NGN vor, etwa mithilfe des Abhörens von Mailboxen illegal private Informationen über ihn seit dem neunten Lebensjahr gesammelt zu haben. Das weist der Verlag zurück, dem auch das vor Jahren eingestellte Revolverblatt „News of the World“ gehörte. Der Prozess soll im Januar 2025 beginnen.
Prinz Harrys Nachrichten sollen durchleuchtet werden
Richter Timothy Fancourt sagte den Berichten zufolge, es gebe Beweise dafür, dass „eine große Anzahl potenziell relevanter Dokumente“ und vertraulicher Nachrichten zwischen Harry und J.R. Moehringer „irgendwann zwischen 2021 und 2023 vernichtet wurden“. Damals war die Klage bereits anhängig. Fancourt entschied, eine umfassendere Durchsuchung von Harrys Laptop sowie SMS und Whatsapp-Nachrichten sei erforderlich, um die Kommunikation zwischen 2005 und Anfang 2023 zu untersuchen.
Harry zwei Wörter William 15:58
NGN wirft dem Fünften der britischen Thronfolge Verschleierung vor. Er habe schon vor 2013 gewusst, dass er Anrecht auf Schadenersatz habe. Deshalb sei der Fall verjährt. Harrys Anwalt David Sherborne hingegen beteuerte, sein Mandant habe keine Chat-Nachrichten über unrechtmäßige Informationsbeschaffung ausgetauscht.
Harry geht seit Längerem gegen britische Boulevardmedien vor, denen er Bespitzelung vorwirft. Dabei wurde ihm teilweise recht gegeben und Schadenersatz zugesprochen.