Strafvollzug: Berliner Justiz zahlt Entschädigung für rund 4.800 Tage Haft

Besteht die Gefahr, dass jemand flieht oder mögliche Beweise für eine Straftat vernichtet, kann er in Haft kommen. Lässt sich der Verdacht nicht nachweisen, kann das Folgen für die Staatskasse haben

58 Menschen in Berlin haben im vergangenen Jahr für insgesamt 4.803 Tage in Haft eine Entschädigung bekommen. Den Betroffenen wurden insgesamt 360.225 Euro gezahlt, wie die Senatsjustizverwaltung auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mitteilte. Die Betroffenen saßen vorwiegend in Untersuchungshaft, bevor sich ihre Unschuld herausstellte oder die Beweise für eine Straftat nicht ausreichten.

Die Zeitspanne, die die betroffenen Menschen hinter Gittern verbrachten, fiel den Angaben zufolge sehr unterschiedlich aus. Im Minimalfall ging es um 13 Tage, in einem Einzelfall seien es 231 Tage gewesen. Für einen Hafttag werden 75 Euro gezahlt, dies ist bundesweit geregelt.

Pro Hafttage 75 Euro Entschädigung 

Angaben für 2024 lagen laut Justizverwaltung noch nicht vor. Im Jahr 2022 wurden nach früheren Informationen 35 Menschen für insgesamt 2.624 Tage in Haft entschädigt. Im Jahr davor hatten 54 Menschen Geld für insgesamt 6.936 Tage hinter Gittern bekommen. 

Die Justizbehörde betonte, dass die Auszahlung keinen Rückschluss auf eine Rechtswidrigkeit von Maßnahmen zulasse. Selbst bei einer Verurteilung könne es zu einer Entschädigung kommen – beispielsweise, wenn die Zeit in der U-Haft die eigentliche Haftstrafe übersteige.

Wie auch im Vorjahr gab es 2023 nicht nur Geld für zu Unrecht erlittene Haft aus der Justizkasse. Für Anwaltskosten oder für beschlagnahmte Gegenstände wurden insgesamt rund 39.364 Euro ausgezahlt (2022: 67 190 Euro). Die Summe, die jeweils an die Betroffenen gezahlt wurde als Entschädigung, reichte laut Justizverwaltung von knapp 50 bis 21.265 Euro.