Bundesverfassungsgericht: Deutsche Person an Ungarn ausgeliefert – Beschluss zu spät

Eine Person aus der linken Szene soll nach Ungarn ausgeliefert werden. Der Anwalt versucht, das zu verhindern. Deutschland höchste Richter geben ihm recht, kommen aber zu spät.

Das Bundesverfassungsgericht hat die Auslieferung einer 23-jährigen Person aus der linken Szene nach Ungarn untersagt – allerdings kam die Entscheidung zu spät. Wie das Gericht in Karlsruhe mitteilte, wurde es am Freitag von der Generalstaatsanwaltschaft Berlin um 11.47 Uhr per E-Mail informiert, dass die fragliche Person bereits um 10.00 Uhr an die ungarischen Behörden übergeben worden sei. Die Richter hatten nach eigenen Angaben um 10.50 Uhr die Auslieferung der Person untersagt, die sich selbst als non-binär identifiziert und in der linken Szene als „Maja“ bekannt ist. (Az.: BvQ 49/24).

Laut Bundesverfassungsgericht werfen die ungarischen Behörden „Maja“ vor, seit 2017 Mitglied einer kriminellen Vereinigung zu sein, deren Ziel es gewesen sein soll, Sympathisanten der extremen Rechten anzugreifen. Parallel ermittele in Deutschland die Bundesanwaltschaft wegen desselben Vorwurfs, sagte Verteidiger Sven Richwin der Deutschen Presse-Agentur

Sein Eilantrag gegen eine Entscheidung des Kammergerichts Berlin vom späten Donnerstagnachmittag war nun in Karlsruhe eigentlich erfolgreich – zunächst aber ohne den entsprechenden Schutz für „Maja“. Das Bundesverfassungsgericht hat jetzt mit seinem Beschluss die Berliner Generalstaatsanwaltschaft angewiesen, „eine Übergabe des Antragsstellers an die ungarischen Behörden zu verhindern und seine Rückführung in die Bundesrepublik zu erwirken“.

„Maja“ wurde im Dezember 2023 in Berlin festgenommen und sitzt nach Angaben des Verteidigers Richwin in Sachsen in der Haftanstalt Dresden ein. Hintergrund sind Angriffe auf mutmaßliche Rechtsextremisten. In der Zeit vom 9. bis zum 11. Februar 2023 soll sein Mandant gemeinsam mit weiteren Personen Sympathisanten der rechtsextremen Szene oder von ihnen hierfür gehaltene Personen in Budapest angegriffen und verletzt haben.

Mitteilung BVerfG